Liebe Mitbeter,
politische Weisungsbefugnis und Rechtsstaat stehen sich unversöhnlich gegenüber!
Obwohl der Megaskandal der Abhängigkeit deutscher Justiz von der Politik schon lange und mehrfach angemahnt wurde, hat sich daran bis heute nichts geändert!
So entschied schon 2019 der Europäische Gerichtshof, daß deutsche Staatsanwaltschaften aus diesem Grund keinen europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen. Und der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierte 2021, daß „die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von der Exekutive“ in Deutschland weder „gesetzlich noch in der Praxis gewährleistet ist“ (https://multipolar-magazin.de/meldungen/0016).
Dabei erheben gerade deutsche Politiker regelmäßig die Zeigefinger und kritisieren laut und mit markigen Worten die tatsächliche oder auch nur vermeintliche politische Abhängigkeit der Justiz in anderen Ländern!
Nun hat auch die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers Anfang 2024 noch einmal die Abschaffung des politischen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften gefordert. Nicht nur Justizminister, sondern auch hohe Beamte können skandalöserweise von diesem Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften Gebrauch machen und so unmittelbar in Strafverfahren eingreifen. So kann von der Politik die unsinnige Strafverfolgung von bagatellären oder absolut nichtigen Vorfällen angeordnet werden, häufig anzutreffen im Umfeld des Coronageschehens oder im Kampf „gegen rechts“! Während andererseits die Strafverfolgung schwerster Verbrechen erheblich erschwert wenn nicht vereitelt werden kann – z.B. bei Cum-Ex (https://www.cicero.de/innenpolitik/weisungsrecht-der-justizminister-die-abhangige-justiz).
Laßt uns für eine unabhängige Justiz in unserem Volk und Vaterland beten. Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen sind ja schon sehr lange überfällig!…