Liebe Mitbeter,
den Niedergang der westlichen Kultur demonstrierten dieser Tage die Wiener Festwochen. Zur „feierlichen“ Eröffnung traten der kroatische Wunderheiler Braco und die satanistische Feministen-Band „Witch Club Satan“ aus Norwegen auf.
Mit 15 Millionen Euro Steuergeld wird dieser okkulte Niedergang unterstützt.
Man sieht, wohin ein Volk verkommt, wenn es sich vom Glauben an den allein wahren Gott abgewandt hat. Wobei wir Deutschen keinen Grund haben, mit dem Finger nach Österreich zu zeigen. Wenn wir uns vor Augen halten, wofür im ganz großen Stil deutsche Steuergelder verschwendet werden, dann haben wir wahrhaft keinen Grund, uns über andere zu erheben.
Zum absoluten kulturellen und ethischen Niedergang gehört auch dieser, wohl leider keineswegs singuläre, Fall. Da verteidigt doch tatsächlich der Berliner Senat den Aufruf des Grünen-Politikers Jakob Blasel (ich schäme mich jetzt fast schon für meinen Vornamen, über den ich mich allerdings aus biblischen und familiären Gründen sehr freue). Dieser hat offenbar die Parole verbreitet: „Burn the old white men“ – „verbrennt die alten weißen Männer“. Die Begründung des Berliner Senats: diese Parole richte sich nicht gegen einen bestimmten Bevölkerungsteil. Spannend, dieser erste Teil der Begründung. „Alte weiße Männer“ sind also kein bestimmter Bevölkerungsteil? Soweit ich sehe, ist der Bevölkerungsteil in dreifacher Weise bestimmt, nämlich nach Alter, Hautfarbe und Geschlecht. Wenn das kein „bestimmter Bevölkerungsteil ist, was bitte, lieber Berliner Senat, ist dann ein bestimmter Bevölkerungsteil!?
Die nächste Begründung ist ebenso absurd: Diese Parole sei im Rahmen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit grundsätzlich geschützt, solange sie nicht „erkennbar auf die Begehung konkreter Straftaten“ ziele. Weiße alte Männer zu verbrennen, ist also nach Ansicht des Berliner Senats keine Straftat, und dazu aufzurufen deshalb im Rahmen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit unproblematisch möglich?
Da könnte der Boden für Friedrich Merz, Lars Klingbeil und viele andere in Berlin aber ziemlich heiß werden.
Abgesehen davon ist diese Parole massiv rassistisch – weiße, warum nicht schwarze, rote und gelbe? – und außerdem massiv sexistisch. Wieso sollen nur alte weiße Männer brennen und nicht alte weiße Frauen, also warum nur Friedrich Merz und nicht Angela Merkel, Bärbel Bas und viele andere mehr?
Nicht, daß ich für irgendetwas davon wäre! Aber viel absurder und menschenfeindlicher kann Politik und ihre Begründung wohl kaum noch werden.
Dazu paßt auch der Anschlag von Linksextremisten auf die Bundesgeschäftsstelle des Lebensschutzvereins Kaleb in Chemnitz. Der unmittelbare Angriff galt zwar „nur“ dem Gebäude, dessen komplette Außenfassade zur Straße mit Farbe besprüht wurde. Reinigungsaufwand 3.000 – 4.000,-€. Es ist schon der dritte Angriff dieser Art innerhalb von 4 Jahren auf das Gebäude. Der tatsächliche Angriff gilt aber eben menschlichem Leben. Denn daß dieses möglichst lange im Mutterleib getötet werden kann, dafür setzen sich diese Linksextremisten, die leider in Politik und Medien eine starke Lobby haben, ja ein und bekämpfen deshalb Kaleb und andere, welche menschliches Leben für wertvoll erachten und schützen wollen. Unser Grundgesetz tut das übrigens auch. So sagt Artikel 1 Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Und Artikel 1 Absatz 2 formuliert die daraus folgende Aufgabe für den Staat: „Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Wir brauchen nicht nur an das Thema Abtreibung zu denken, auch ein Blick zurück auf die vergangenen Jahre zeigt erschreckend, was daraus in der Praxis geworden ist.
Weil der Schutz der Menschenwürde auf der Grundlage unserer verfassungsmäßigen Ordnung das wichtigste und grundlegendste Prinzip ist, wurde dieser Schutz auch mit einer Ewigkeitsgarantie versehen in Artikel 79 Absatz 3: „Der Schutz der Menschenwürde darf durch keine Gesetzesänderung abgeschafft oder inhaltlich verändert werden“.
Was macht man nun aber, wenn man Menschen im Mutterleib gegen diese klare und mit Ewigkeitsgarantie versehene Verpflichtung doch töten will?
Eine Abtreibung bleibt in Deutschland laut Gesetz grundsätzlich rechtswidrig und verboten! (so die KI von Google). Eine Abtreibung ohne medizinische oder kriminologische Indikation ist nach deutschem Gesetz weiter Unrecht!
Man bedenke: weil wir dieses Unrecht angeprangert haben, wurde wir im Bericht des baden-württembergischen Verfassungsschutzes als „gesichert extremistisch“ benannt. Es zeigt, wie erschreckend weit sich politische Praxis in Teilen von zweifelsfrei geltendem Recht entfernt hat.
Wir sehen die perfide Aushebelung dieses unantastbaren Schutzes der Menschenwürde am Punkt der Abtreibung auf überaus exemplarische und dramatischen Weise. Mich hat interessiert, wie es trotz der klaren Bestimmungen des Grundgesetzes überhaupt zu einer m.E. eindeutig grundgesetzwidrigen Abtreibungslage kommen kann und wieso Abtreibung juristisch nicht als Mord bezeichnet werden soll. Deshalb habe ich eine längere Diskussion mit der Google-KI über diese Fragen geführt. Diese ist im Folgenden in Teilen wiedergegeben. Wen diese juristischen Fragen nicht interessieren, möge diesen längeren Block einfach überspringen.
Ich habe also die Google-KI gefragt:
„Wie kann es sein, daß Abtreibungen in Fällen ohne medizinische und kriminologische Indikation juristisch nicht als Mord bezeichnet werden? Es handelt sich doch um eine geplante und gezielte Tötung von Menschen, die wie dargelegt, unter dem unantastbaren Schutz des Menschenwürde stehen.“
Die Antwort der Google-KI:…

