Kürzlich hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen zum weitgehenden Verbot von Konversionsbehandlungen Homosexueller. Heute (28.12.2019) habe ich den Text von der Seite des Bundesgesundheitsministeriums heruntergeladen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/Konversionstherapienverbot_Kabinett.pdf). Ich versuche auf der Grundlage dieses Textes als Nichtjurist eine erste Einschätzung, wobei ich für Korrektur und Ergänzungen durch Juristen dankbar bin.

Daß es sich bei diesem Gesetz um ein ideologisches Kampfpapier handelt, ist auf dem Hintergrund der sexuellen Orientierung des derzeit amtierenden Bundesgesundheitsministers wie auch etlicher Passagen im Gesetzestext selbst meines Erachtens unübersehbar. In der Begründung wird dies ganz offen unter Punkt 3.Zielsetzung zugegeben: „Ziel ist … die Interessen der betroffenen Menschen zu stärken und deren gesellschaftliche Diskriminierung zu bekämpfen“. Ich persönlich verstehe dies nicht anders, als daß auch dieses Gesetz wesentlich der Umerziehung der Gesellschaft dienen soll.

Um diese Umerziehungsmaßnahme mit dem Anschein von Legitimität, ja sachlicher Notwendigkeit, zu versehen, werden weitgehende und schreckliche Schäden für Homosexuelle durch „sogenannte Konversionstherapien“ behauptet. Mit solchen würde „in die sexuelle und geschlechtliche Entwicklung und Selbstbestimmung, in die körperliche Unversehrtheit sowie den Achtungsanspruch und die Ehre des Einzelnen eingegriffen“. Ich vermute bis zum Erweis des Gegenteils, daß man im Blick auf den Schutz pädophiler Neigungen und Verhaltensweisen exakt ebenso argumentieren könnte. Und klingen derartige Aussagen nicht extrem verlogen, wenn wir auf geduldete wenn nicht sogar geförderte Praktiken der sexuellen Früherziehung in Kitas und Schulen schauen?

Konversionstherapien würden beispielsweise „Depressionen, Ängste und gesteigerte Suizidalität, zum anderen Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte“ verursachen. Dabei wird die Frage völlig ausgeblendet, in wieweit derartige Probleme schon durch die homosexuelle Neigung an sich und viel weniger durch Konversionstherapien verursacht sein könnten.…

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Jesus, der Herr der Kirche, stellte schon vor 2000 Jahren fest: „Niemand kann zwei Herren dienen: entweder er wird den einen hassen und den andern lieben, oder er wird dem einen anhangen und den andern verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“  (Matthäus 6,24).

Deshalb haben sich die sogenannten „Kirchen“ offenkundig schon lange entschlossen, dem Mammon, also dem lieben Geld, zu dienen, und den allmächtigen Gott, ihren Herrn Jesus Christus, zu hassen und zu verachten.

Ein sehr eindrückliches Beispiel liefert dafür, gerade noch rechtzeitig zur Weihnachtszeit, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Eine 66-Jährige klagte dagegen, daß ihr das Finanzamt für die Jahre 2012 und 2013 Kirchensteuer in Höhe von 1900,- € abgezogen hatte. Auf welchen Anlaß hin hier Ermittlungen angestellt wurden, obwohl der guten Frau offenbar jahrzehntelang keine Kirchensteuern abgezogen worden waren, bleibt unklar (https://www.tag24.de/nachrichten/streit-um-kirchensteuer-gerichtsprozess-berlin-als-baby-getauft-1310732#article).

Das Berliner Verwaltungsgericht entschied nun am 12.Dezember, daß die Frau die Kirchensteuer bezahlen muß. Sie war zwar der Überzeugung, daß ihre Eltern bei ihrem Austritt wenige Jahre nach ihrer Geburt auch ihren Austritt erklärt hätten. Weshalb sie ja auch jahrzehntelang offenbar nie zur Kirchensteuer veranlagt worden sei. Außerdem sei es ihrer Meinung nach unrechtmäßig, eine Kirchenmitgliedschaft an die Taufe zu binden (https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/berlin-kirche-verwaltungsgericht-weist-klage-gegen-kirchensteuer-nachzahlung-ab.html).

Dem Berliner Verwaltungsgericht wird man vielleicht den Vorwurf machen können, die Tatsache nicht ausreichend berücksichtigt zu haben, daß die Frau jahrzehntelang keine Kirchensteuer bezahlen mußte, also offenbar nicht als evangelisches Kirchenmitglied erfaßt war. Der Skandal liegt vor allem bei der Kirche. Allerdings auch beim Staat, der für die Kirche das Geld eintreibt! Tatsächlich hätte die Rechtslage längst dahin geändert werden müssen, daß eine kirchensteuerpflichtige Mitgliedschaft nur durch einen bewußten Eintritt, z.B. frühestens mit der Konfirmation, begründet wird, und nicht durch die Taufe oder eine unbedachte Aussage beim Einwohnermeldeamt.

Da liegt nämlich der nächste Skandal. …

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Über Carsten Rentzings Rücktritt habe ich mich bereits am 15.Oktober 2019 geäußert (/var/www/vhosts/rolf-grimm.de/httpdocs/index.php/allgemein/rentzings-ruecktritt-eine-gnade-fuer-die-saechsische-christenheit/).

Meine damalige Feststellung, daß der Rücktritt Rentzings ein großer Segen für die Sächsische Kirche sei, war nicht im allergeringsten als Verharmlosung des Umgangs mit Rentzing in der Sächsischen Kirche gemeint. Sollte ich diesbezüglich unklar und mißverständlich formuliert haben, tut mir das leid und ich entschuldige mich hiermit dafür. Der Umgang der Sächsischen Kirche mit Rentzing ist schändlich und saumäßig! Hier haben unsägliche Kräfte den Sieg davongetragen, denen nicht nur die Ehre des HERRN, sondern auch das Wohl der Kirche nichts bedeuten. Für die vor allem schon das winzigste Restchen an christlichen Grundwerten ein unerträgliches Greuel darstellt. Deshalb war für sie von Anfang an ein Bischof Rentzing, der nach meiner Wahrnehmung für kaum mehr als ein solches winziges Restchen an christlichen Grundwerten steht, nicht hinnehmbar.

Seine Rede, die Rentzing am 15.11.2019 in Dresden vor der Synode der Sächsischen Kirche gehalten hat, wurde mir dieser Tage im Wortlaut von einem Glaubensbruder zugeschickt. Sie hat mich vollinhaltlich in meinen früheren Einschätzungen bestärkt. Ich äußere mich damit nicht über den persönlichen Glauben von Carsten Rentzing. Der ist für mich auch in seinen Abschiedsworten nur sehr vage zu erkennen. Insbesondere ein klares Bekenntnis zur Heiligen Schrift als dem vollkommenen Wort Gottes fehlt vollkommen.

Sehr erhellend weist Rentzing darauf hin, daß nachweislich schon seit mindestens 1 ½ Jahren gezielt nach dem Strick gesucht wurde, an dem man ihn aufhängen könnte. Für unangemessen halte ich seine Kritik im Blick auf Rückfragen zu seinen Äußerungen von vor gut 30 Jahren. Unsere Vergangenheit gehört zunächst einmal zu unserer Person und damit auch zum Amt, das wir innehaben. Er verweist dabei zwar völlig richtig auf das heuchlerische zweierlei Maß, das bei der Bewertung persönlicher Vergangenheiten angelegt wird, wenn er sagt: „In meiner Hosentasche befand sich keine Maobibel. Ich habe nicht dem afrikanischen Diktator Idi Amin gehuldigt und schon gar nicht dem Menschenschlächter Pol Pot. So, wie es ein amtierender Ministerpräsident der Bundesrepublik Deutschland in seiner Jugend getan hat. Auch habe ich keine Polizisten auf der Straße verprügelt, wie ein ehemaliger Außenminister“. Der Hinweis auf diese verlogene Doppelmoral ist nicht nur berechtigt, sondern nötig! Aber es ist auch wichtig, daß wir wissen, wen wir in unserem Land in welchen Ämtern denn haben. Einen Außenminister, der Polizisten verprügelt hat, halte ich für untragbar, wenn er sich nicht in aller Deutlichkeit von seinen früheren Schandtaten überaus glaubwürdig distanziert hat. Aussagen und Verhalten der Vergangenheit und ein gegenwärtiges Amt gehören durchaus zusammen! Wir müssen schon wissen, wem wir politische oder kirchliche Verantwortung übertragen und ob wir das wirklich wollen und angesichts der Vergangenheit einer Person verantworten können!

Dabei muß sich herausstellen, ob die Vergangenheit wirklich schwerwiegend oder nur vermeintlich Anstößiges enthält. Und wie der Betreffende heute zu seiner Vergangenheit steht. Das muß man fragen und wissen dürfen! Dabei muß sich niemand für Fehler entschuldigen, die er nie begangen hat. Und da wir alle Sünder sind, ist es auch keine Schande und im Normalfall kein Amtshindernis, wenn jemand früheres Fehlverhalten bekennt und bereut. So er ein solches denn tatsächlich begangen hat! Am Umgang mit seiner Vergangenheit zeigt sich allerdings nach meiner Wahrnehmung bereits eine sehr deutliche Schwäche von Rentzing: ihm fehlen die nötige Klarheit und das Stehvermögen für ein solches Amt. Das ist, was ich bei ihm von Anfang an bemängelt habe.

Dazu kommt ein meines Erachtens handgreiflicher Mangel an wirklichem Intellekt. …

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Ein Mann, der aussieht wie Jesus, sitzt in einer Bar neben tätowierten Damen und läßt sich nacheinander vier Cocktails mixen. Aber jeder der vier verschiedenen Cocktails verwandelt sich in Wein, als er ihn trinken will. Etwas genervt läßt er alle vier vor sich stehen. Der freundliche Barkeeper mit mutmaßlich politisch-korrektem Migrationshintergrund schaut ebenfalls jeweils deutlich irritiert. Als sich der Kirchen-„Jesus“ abends vor dem Spiegel die Zähne putzt und den Mund ausspülen will, verwandelt sich auch das Wasser im gläsernen Zahnbecher in Wein. Der Kirchen-„Jesus“ verdreht die Augen und schaut genervt nach oben. Darauf folgt der „tiefsinnige“ Slogan: „Er hätte gern die Wahl gehabt! Du hast sie!

Soweit der offizielle Werbespot der württembergischen Landeskirche zur anstehenden Wahl für die Landessynode und die Kirchengemeinderäte. Um eine höhere Teilnahme bei diesen Wahlen zu erzielen, sendet die Landeskirche diesen Spot in Kinos (https://www.zak.de/Nachrichten/Kirchlicher-Wahlwerbespot-Jesus-an-der-Cocktailbar-eckt-nicht-nur-beim-Winterlinger-Pfarrer-an-138846.html).

Die Begeisterung des Kirchenvolks hält sich angesichts derartiger Gottlosigkeit in Grenzen. Ein „Jesus“, allmächtiger Herr seiner Kirche, schafft es nicht, einen Cocktail zu trinken, weil sich gegen seinen Willen jede Flüssigkeit in seinen Händen in Wein verwandelt. Gegenüber der Bild-Zeitung zeigt sich auch der Winterlinger Pfarrer Ernst Nestele entsetzt. Daß sich „Kirche“ eine derartige öffentliche Verhöhnung ihres Herrn erlaubt, toppt wirklich alles, was man derzeit für möglich gehalten hätte. Für diejenigen, die noch am Überlegen sind, wann sie diesen gottlosen Laden endlich verlassen, könnte dieser Vorgang eine richtungsweisende Entscheidungshilfe sein.…

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Nicht zuletzt und brandaktuell da Gesundheitsminister Jens Spahn mit Unterstützung von Angela Merkel zum Zwecke des möglichst uneingeschränkten Organraubs die bisherige Zustimmungslösung durch eine Widerspruchslösung ersetzen will, ist es wichtig, daß möglichst viele möglichst gut und umfassend über das Thema „Organspende“ informiert sind.

Bereits vor einem Jahr, am 18.11.2018, habe ich darüber gepredigt im Zusammenhang des biblischen Gebots „Du sollst nicht morden!“ Leider habe ich nun fast ein Jahr gebraucht, diese Predigt auch schriftlich im Rahmen unserer Reihe „Orientierung auf dem Weg der Nachfolge“ herauszubringen (https://www.nbc-jakob-tscharntke.de/Orientierungen). Nun ist es mit Gottes Hilfe geschafft. Soweit ich Zeit finde, sollen die übrigen Predigten zu den 10 Geboten folgen.

Diese Orientierung darf gerne auch an Politiker egal welcher Parteien, insbesondere auch an solche, die im Bundestag darüber abstimmen sollen und dabei kaum besser informiert sein dürften, als der Rest der Bevölkerung – also so gut wie gar nicht! – weitergereicht werden! Die Masse geht aufgrund schlimmster Manipulation und Lüge davon aus, daß der Patient bei der Organentnahme wirklich tot sei. Wie die Wirklichkeit aussieht, habe ich in Kürze in der nun vorliegenden Orientierung Nr. 17 / Teil 9 versucht möglichst anschaulich darzulegen.

Darin zitiere ich immer wieder auch den Immunologen Dr. Peter Beck. Dieser hat kürzlich selbst seinen Vortrag zum Thema schriftlich aufgelegt „Organspende und der neue Tod“. Es kann bestellt werden bei Pfarrer Willi Baumgärtner, Maulbronner Straße 19, 76646 Bruchsal-Helmsheim; Telefon: 07251-4405712; E-Mail: wb251256@web.de

Möge der Herr beide Schriften zum Segen möglichst vieler Menschen und zur Vermeidung möglichst vieler seelischer und körperlicher Grausamkeiten gebrauchen!…

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Die ganze Hartz-IV-Situation, in welche das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts hineinspricht, ist eine sehr komplexe und differenziert zu betrachtende (https://www.focus.de/finanzen/recht/urteil-des-bundesverfassungsgericht-hartz-iv-sanktionen_id_11311279.html?fbclid=IwAR3vokeYqHBaTbigRsEAV0peNl3SVe68eY38DUGDpL2DIdhfGnPz7H1q_iE).

Grundsätzlich bin ich seit der Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Hartz-IV persönlich der Überzeugung, daß es sich hier um staatlich verordneten Versicherungsbetrug handelt, was da einst Gerhard Schröder als Bundeskanzler eingefädelt hat. Denn Hartz-IV kombiniert zwei Leistungen, die wesensmäßig nach meiner Einschätzung nichts miteinander zu tun haben. Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, auf die der Arbeitnehmer durch Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung einen Rechtsanspruch erworben hat. Er darf sie erhobenen Hauptes beanspruchen und entgegennehmen. Sozialhilfe dagegen ist im Grunde eine fortlaufende Demütigung des Empfängers, die er nicht aufgrund eines durch eigene Leistung erworbenen Rechtsanspruchs, sondern quasi gnadenhalber erhält. Für ihren Empfang muß er finanziell „die Hosen runterlassen“ und permanent als unterwürfiger Bittsteller erscheinen. Das ist allein schon mental ein gigantischer Unterschied. Ich befürchte, daß vom System genau dieser Unterschied auch gewollt ist!

Staatlich verordneter Versicherungsbetrug ist Hartz-IV in meinen Augen deshalb, weil ich es für grob unanständig und letztlich auch den Grundsätzen des Vertrags- und Versicherungswesens elementar für zuwiderlaufend halte, daß Arbeitnehmer in eine Versicherung gezwungen werden, deren Leistungen in der Regel nach 12, spätestens nach 24 Monaten eingestellt werden. Wer freiwillig eine Versicherung mit einem derart grottenschlechten Preis-Leistungs-Verhältnis abschließt, ist selber schuld. Wenn aber die Arbeitnehmer vom Staat in eine solche Versicherung gezwungen werden, ist nach meiner Einschätzung von Versicherungsbetrug zu reden. Außerdem wird der Unterschied zwischen dem, der Jahrzehnte in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und dem, der sich zeitlebens in der „sozialen Hängematte“ ausruht, durch Hartz-IV in grob unanständiger Weise marginalisiert. Hartz-IV ist in meinen Augen per se ein System brutalster Ungerechtigkeit!…

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Für deformierte Kirche wie sie leibt und lebt, sorgte „Pfarrer“ Tom Damm im nordrhein-westfälischen Schwerte zum diesjährigen Deformationstag (ursprünglich mal: „Reformationstag“) der einst evangelischen Kirche (https://www.evangelische-kirche-schwerte.de/veranstaltungen/kanzelrede-in-st-viktor/).

Zur „Kanzelrede“ – was auch immer das sei, evangelische Kirche kennt meines Wissens eigentlich keine Kanzelrede, sondern nur „christliche Verkündigung“ – lud der Herr „Pfarrer“ die Dialogbeauftragte der radikalislamischen und aus der Türkei gesteuerten IGMG/Milli Görüs-Köln ein (http://www.pi-news.net/2019/10/schwerte-nrw-muslima-haelt-am-reformationstag-kanzelrede/).

Ob Luther sich im Grabe umdrehen würde angesichts dieser Totaldeformation der Kirche, für die er zu sterben bereit war, ist eher nachrangig. Was Christus, der Herr der Kirche, von dieser Deformation seiner Kirche und Gemeinde hält, ist der entscheidende Punkt, und die Antwort ist klar. Gestalten wie Tom Damm werden von ihm für ihr Tun und ihre Deformation seiner Kirche ohne Zweifel zur Verantwortung gezogen werden.

Wer noch nicht ausgetreten sein sollte, sollte dies angesichts derartigen Deformationswahnsinns schleunigst nachholen!

Oder wartet noch irgend jemand darauf, daß die zuständige Kirchenleitung gegen den Herrn „Pfarrer“ das offenbar längst überfällige Disziplinar- und Lehrzuchtverfahren einleiten wird? Wer nicht mehr an den Osterhasen glaubt, sollte die Konsequenzen ziehen.…

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Zur aktuellen Diskussion um den Rücktritt von Bischof Carsten Rentzing empfehle ich die Orientierung Nr. 9: „Austritt oder Auftritt? – In welcher Gemeinde kann ein bibeltreuer Christ sein und bleiben?“ (https://www.nbc-jakob-tscharntke.de/Orientierungen).

Hier habe ich auf 21 Seiten geistliche Grundzüge dargelegt,  die mit Nachdruck auch vom großen Reformator Martin Luther vertreten wurden, die aber zu den bestgehüteten Geheimnissen auch der sogenannten „Lutherischen Kirchen“ gehören.

Hierzu einige Sätze aus dieser Orientierung:

„Die Klarheit, in der die Reformatoren das wahre Wesen von Kirche erkannt und beschrieben haben, ist leider weitgehend verloren gegangen. Unmissverständlich haben die Reformatoren die Gemeinde in die Pflicht genommen an der rechten Verkündigung des Evangeliums keine Abstriche zuzulassen.: „Doch soll man falsche Lehrer nicht annehmen oder hören; denn dieselbigen sind nicht mehr an Christus statt, sondern sind Widerchristen. Und Christus hat von diesen klar befohlen: „Hütet euch vor den falschen Propheten.“ (Matthäus 7, 15) Und Paulus zu den Galatern: „Wer euch ein anderes Evangelium predigt, der sei verflucht.“ (Galater 1,9)“ (Apologie der CA zu Artikel VII).

Die klare Trennung von falscher kirchlicher Obrigkeit ist nicht eine Möglichkeit. Sie ist „bei der Seelen Seligkeit“ Pflicht der Gemeinde! Martin Luther hat dies mit größtem Nachdruck und auf eindringlichste Weise betont: „So ziehen wir den Schluß, daß, wenn es eine christliche Gemeinde gibt, die das Evangelium hat, sie nicht allein Recht und Vollmacht hat, sondern es bei der Seelen Seligkeit gemäß ihrer Pflicht, die sie Christus gegenüber in der Taufe eingegangen ist, schuldig ist, zu meiden, zu fliehen, abzusetzen, sich zu entziehen von der Obrigkeit, die die jetzigen Bischöfe, Äbte, Klöster, Stifte und ihresgleichen ausüben, weil man offenkundig sieht, daß sie wider Gott und sein Wort lehren und regieren. So ist also dies zum ersten genügend fest und stark begründet, und man kann sich darauf verlassen, daß es göttliches Recht sei und für der Seelen Seligkeit nötig, solche Bischöfe, Äbte, Klöster und was es für Regiment dieser Art gibt, abzutun oder zu meiden“ (in „Daß eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen“ 1523).“…

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Sachlich zeigt es sich als geboten, zu dieser Frage nochmals einige Zeilen zu schreiben. Leider gibt es Geschwister, die diese beiden Möglichkeiten: Flucht oder Martyrium, als sich gegenseitig ausschließend darstellen.

Wer eine Flucht oder auch schlichtes Auswandern auch nur ansatzweise in Erwägung zieht, ist in ihren Augen ein ungeistlicher Feigling, der sich dem von Gott vorgesehenen Martyrium entziehen und damit glaubenslos menschliche anstatt vertrauensvoll göttliche Wege gehen will.

Diese Sicht geht aber an den geistlichen Realitäten völlig vorbei. Nirgendwo ist uns in der Bibel geboten, blindlings in den Tod zu rennen oder passiv in aussichtsloser Situation zu verharren. In den Beiträgen „Dürfen Christen fliehen?“ ( /var/www/vhosts/rolf-grimm.de/httpdocs/index.php/allgemein/duerfen-christen-fliehen/) und „Auswandern oder nicht?/var/www/vhosts/rolf-grimm.de/httpdocs/index.php/allgemein/auswandern-oder-nicht-und-falls-ja-wohin/) habe ich bereits einige Gedanken dazu geäußert. Die will ich hier nicht alle wiederholen.

Ich will aber noch einmal betonen: Grundsätzlich ist jeder der beiden Wege geistlich im Vertrauen und Gehorsam gegenüber Christus, unserm Herrn, möglich. Es ist im Einzelfall zu klären, welcher Weg jetzt gerade der von Gott gewollte und gebotene ist! Dazu will ich nochmals das Beispiel des Apostels Paulus aufgreifen. Kurz nach seiner Bekehrung in Damaskus beschlossen die Juden von Damaskus, Paulus umzubringen. Damit er ihnen nicht entkommen kann, bewachten sie Tag und Nacht die Stadttore von Damaskus. Paulus ging nun nicht vor die Tür, um sich von ihnen umbringen zu lassen. Er versuchte auch nicht, „im Vertrauen auf den Herrn“ bei Tag oder bei Nacht den Weg durchs Stadttor zu nehmen. Ein solcher Weg wäre ohne explizite Weisung des Herrn ein Schritt der Versuchung Gottes gewesen (siehe Matthäus 4,7). Das muß gegen jede sich als besonders geistlich gebärdende Form von Schwärmerei mit allem Nachdruck betont werden!

Paulus ergriff in dieser Situation vielmehr das Hasenpanier und ließ sich in einer Nacht-und-Nebelaktion in einem Korb über die Stadtmauer abseilen und machte sich vom Acker! Flucht war für Paulus in dieser Situation ganz eindeutig die von Gott gewollte und gebotene Reaktion auf diese akute Bedrohung. Es komme mir also bitte niemand mit der völlig unbiblischen und ungeistlichen Behauptung: Flucht sei per se ein glaubensloser Weg der Feigheit und des Ungehorsams gegen Gottes Willen!

Wer das behauptet, der hat ganz einfach das Wort Gottes gegen sich!

Hätte sich Paulus in geistloser Schwärmerei hier „heldenhaft“ in den Tod gestürzt, hätten Jahrzehnte seines segensvollen Dienstes schlicht nicht stattgefunden!

Flucht einschließlich Auswandern kann sehr wohl eine gottgewollte und von Gott gebotene Verhaltensweise sein. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an.

Dazu verweise ich nun noch einmal auf das, was ich in beiden oben genannten Beiträgen jeweils schon mit großem Nachdruck geschrieben habe:

Im Beitrag „Auswandern oder nicht?“ habe ich ganz ausdrücklich als oberstes Gebot in dieser Sache formuliert: „Die erste Frage bei solchen Gedanken muß natürlich immer sein: Wo will Gott mich haben? Grundsätzlich ist es geistlich nicht verboten, ein Land zu verlassen. Sehr wohl aber sollen wir nicht den Platz verlassen, an den der HERR uns hingestellt hat und an dem er uns weiter haben will. Das ist also die erste spannende Frage: was will der HERR?

Und als Schlußabschnitt des Beitrags „Dürfen Christen fliehen?“ habe ich auf die mögliche Notwendigkeit des Martyriums explizit verwiesen: „Allerdings gingen Jesus und Paulus, als von Gott die Zeit gekommen war, sehenden Auges nach Jerusalem in die Höhle des Löwen und damit in den sicheren Tod. Es gilt also immer, die konkrete Situation genau abzuwägen und vor allem nach Gottes Willen in der konkreten Lage zu fragen.

Damit sollte nochmals in Kürze das Wesentliche biblisch festgezurrt sein!…

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Ein gewaltiger Sturm im kirchlichen Wasserglas tobt dieser Tage um die Rücktrittserklärung des sächsischen Bischofs Carsten Rentzing. Daß sich gottlose linke Kräfte in der sächsischen Landeskirche selbst noch an den äußerst verwaschenen Konturen eines Carsten Rentzing erhitzen und seinen Rücktritt erzwingen können, offenbart den mehr als desaströsen geistlichen Zustand dieser Institution.

Die Niveaulosigkeit des Vorgangs an sich will ich hier gar nicht weiter thematisieren. Diese Niveaulosigkeit ändert nichts daran, daß ich das Ergebnis als geistlich äußerst hilfreich und große Gnade und Segen Gottes für die sächsische Christenheit erachte. Denn der Vorgang schafft hoffentlich die erforderliche Klarheit, woran die Sachsen mit dieser sogenannten „Kirche“ in Wahrheit sind. Ein scheinbar frommer Bischof, der den Abfall seiner Kirche von Christus und seinem Wort in „Demut“ begleitet anstatt aufzuhalten, gehört zum Schlimmsten, was der Christenheit passieren kann. Siehe dazu meinen Beitrag vom 22.11.2016 zum Thema: „Die gottlose `Demut´ von Sachsens `bibeltreuem´ Bischof Rentzing“, den ich diesem Beitrag unten hinzugefügt habe.

Vielleicht bleibt Teilen der echten bekennenden Christen in Sachsen durch die Klarheit, die der erzwungene Rücktritt von Rentzing geschaffen hat, ein Teil des Schadens erspart, den das Bischofsamt von Dr. Gerhard Maier der württembergischen Christenheit beschert hat. Es sind hier unmittelbare Vergleiche zu ziehen. In einer Zeit, in der die württembergische Landeskirche geistlich längst im freien Fall war, wurde der  tatsächlich bibeltreue Theologe Dr. Gerhard Maier zum württembergischen Landesbischof gewählt. Die frommen Massen waren begeistert: So schlimm kann es um unsere Kirche ja nicht stehen, wenn unser Gerhard Maier Bischof wird!

Und so wurde den leichtgläubigen Christenleuten massenhaft Sand in die Augen gestreut und eine verstärkte Identifikation mit einer längst abgefallenen „Kirche“ geschaffen, in der das Heil der Menschen eine mehr als kritische Distanz zu ihr erfordert hätte.

Möge die aktuelle Entwicklung um Carsten Rentzing die sächsische Christenheit vor derartiger Totalverblendung und dem daraus resultierenden geistlichen Schaden bewahren. Die Chancen dafür stehen allerdings nicht allzugut, wenn ich etwa an die klägliche Stellungnahme des Sächsischen Gemeinschaftsverbands denke. Der typische entlarvende Satz darin lautet: „Man stellt sich unwillkürlich die Frage, in welchem Maß bibeltreue und auf das Evangelium ausgerichtete Theologie in Zukunft Anerkennung, Respekt und Akzeptanz in der sächsischen Landekirche haben werden“ (https://www.sächsischer-gemeinschaftsverband.de/stellungnahme-zur-erklaerung-von-landesbischof-dr-carsten-rentzing/).…

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