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Bundesverfassungsgericht erklärt Hartz-IV-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig – Was ist aus christlicher Sicht dazu zu sagen?

Die ganze Hartz-IV-Situation, in welche das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts hineinspricht, ist eine sehr komplexe und differenziert zu betrachtende (https://www.focus.de/finanzen/recht/urteil-des-bundesverfassungsgericht-hartz-iv-sanktionen_id_11311279.html?fbclid=IwAR3vokeYqHBaTbigRsEAV0peNl3SVe68eY38DUGDpL2DIdhfGnPz7H1q_iE).

Grundsätzlich bin ich seit der Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Hartz-IV persönlich der Überzeugung, daß es sich hier um staatlich verordneten Versicherungsbetrug handelt, was da einst Gerhard Schröder als Bundeskanzler eingefädelt hat. Denn Hartz-IV kombiniert zwei Leistungen, die wesensmäßig nach meiner Einschätzung nichts miteinander zu tun haben. Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, auf die der Arbeitnehmer durch Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung einen Rechtsanspruch erworben hat. Er darf sie erhobenen Hauptes beanspruchen und entgegennehmen. Sozialhilfe dagegen ist im Grunde eine fortlaufende Demütigung des Empfängers, die er nicht aufgrund eines durch eigene Leistung erworbenen Rechtsanspruchs, sondern quasi gnadenhalber erhält. Für ihren Empfang muß er finanziell „die Hosen runterlassen“ und permanent als unterwürfiger Bittsteller erscheinen. Das ist allein schon mental ein gigantischer Unterschied. Ich befürchte, daß vom System genau dieser Unterschied auch gewollt ist!

Staatlich verordneter Versicherungsbetrug ist Hartz-IV in meinen Augen deshalb, weil ich es für grob unanständig und letztlich auch den Grundsätzen des Vertrags- und Versicherungswesens elementar für zuwiderlaufend halte, daß Arbeitnehmer in eine Versicherung gezwungen werden, deren Leistungen in der Regel nach 12, spätestens nach 24 Monaten eingestellt werden. Wer freiwillig eine Versicherung mit einem derart grottenschlechten Preis-Leistungs-Verhältnis abschließt, ist selber schuld. Wenn aber die Arbeitnehmer vom Staat in eine solche Versicherung gezwungen werden, ist nach meiner Einschätzung von Versicherungsbetrug zu reden. Außerdem wird der Unterschied zwischen dem, der Jahrzehnte in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und dem, der sich zeitlebens in der „sozialen Hängematte“ ausruht, durch Hartz-IV in grob unanständiger Weise marginalisiert. Hartz-IV ist in meinen Augen per se ein System brutalster Ungerechtigkeit!

Wenn wir denn von Hartz-IV überhaupt reden, muß das meines Erachtens als Allererstes mit Nachdruck betont werden!

Im Weiteren ist auf einen fundamentalen Unterschied zwischen den Grundlagen des deutschen (A-)sozialsystem und den biblischen Normen hinzuweisen. Der Sache nach wurde ich darauf auch angesprochen im Blick auf meine Predigt vom 27.10.2019 zum Thema „Wähle das Leben!“ (https://www.youtube.com/watch?v=dPSrUS7ghbQ). Dort hatte ich unter anderem darauf hingewiesen, daß ich es für grundgesetzwidrig erachte, wenn säumigen Stromzahlern der Strom abgestellt wird. Mit diesem Hinweis habe ich mich auf das Grundgesetz sowie die Rechtsprechung bezogen, die dazu neigt, die „Menschenwürde“ zum wesentlichen Maßstab derartiger Entscheidungen zu machen. Auf der Grundlage dieses Maßstabs ist auch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur folgerichtig. Wenn einem Menschen grundsätzlich das Existenzminimum von der Gesellschaft zu sichern ist, unabhängig davon, ob er selbst bereit ist, auch nur das Allergeringste dazu beizutragen oder nicht – worauf auch die überaus großzügige finanzielle Unterstützung von Zuwanderern aller Art in Deutschland beruht – dann kann auch einem säumigen Stromzahler unmöglich der Strom abgestellt werden!

Aus christlicher Sicht ist das ganz anders zu beurteilen. Dem, der sich in der „sozialen Hängematte“ ausruhen will, sagt die Bibel: „Gehe hin zur Ameise, du Fauler; siehe ihre Weise an und lerne!“ (Sprüche 6,6). Und weiter: „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen“ (2.Thessalonicher 3,10). Die Betonung liegt wohlgemerkt auf „will“! Wer aus welchen Gründen auch immer nicht arbeiten kann, der soll sehr wohl auf die Nächstenliebe der Anderen und die Fürsorge der Gesellschaft und des Staates zählen können. Wer aber nicht arbeiten will, der hat nach dem Wort Gottes keinen Anspruch auf irgendeine Art der Unterstützung. Asoziales Verhalten und Liederlichkeit unterstützt Gott definitiv nicht. Ganz im Gegensatz zu vielen Aspekten unseres Asozialsystems. Beispiele, wie das Geld eines hart arbeitenden Teils unserer Gesellschaft vom Staat verschwendet und teils überaus  großzügig an solche verteilt wird, die es sich in der asozialen Hängematte bequem machen, muß ich hier nicht erwähnen. Sie dürften uns allen bestens bekannt sein.

Insofern ist das aktuelle Urteil angesichts des konkreten Falles zumindest aus biblischer, wohl auch aus grundsätzlich moralischer Sicht, ein Skandal. Denn der Kläger hatte dem Bericht zufolge ein Stellenangebot als Lagerarbeiter abgelehnt, weil er lieber im Verkauf arbeiten wollte. Als ihm dann eine Probearbeit im Verkauf angeboten wurde, ließ er den Gutschein für diese Probearbeit verfallen. Gewiß müßte man auch hier die Details kennen, um darüber ein abschließendes Urteil zu fällen. Aber nach dem ersten Eindruck scheint es sich hier um einen klassischen Drückeberger zu handeln, der nach biblischen und moralischen Maßstäben kein Recht auf gesellschaftliche Unterstützung haben sollte.

Die soziale Gerechtigkeit in unserem Land wird durch dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts leider ganz gewiß nicht wiederhergestellt. Wir bräuchten als Erstes wieder eine klare Trennung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Und wir bräuchten die Beachtung des biblischen Grundsatzes: „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen!

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