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Wir haben einen „gesichert rechsextremistischen“ Souverän!

Es war ein Debakel für das politisch-korrekte Deutschland: Die AfD gewinnt die Wahl in Sachsen-Anhalt haushoch. Insbesondere die Noch-Kanzler-Partei CDU wurde tief gedemütigt. Die Früchte einer katastrophalen, das eigene Volk zutiefst verachtenden, Merkel- und Merzära wurden eingefahren. Es könnte erst der Anfang sein.

Verschwörungstheoretiker vermuten darüber hinaus möglicherweise, daß die AfD mittels Wahlmanipulation, wofür sich dem Vernehmen nach besonders die Briefwahl eignen soll, um eine absolute Mehrheit gebracht wurde. Aber das ist sicher entschieden zurückzuweisen. Wir leben schließlich in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat und nicht in irgendeiner dubiosen Bananenrepublik!

Man mag nun zur AfD stehen wie man will, sie ist die neue große deutsche Volkspartei, die die CDU einst war, und von deren aktuellen Wahlergebnissen die CDU seit vielen Jahren nur träumen kann. Die AfD hat fast alle Wahlkreise gewonnen, die CDU keinen einzigen. Durch eine Rekordwahlbeteiligung kam das Ergebnis zustande. Das Volk ging nicht auf die Barrikaden. Es ging zur Wahlurne. Ganz so, wie es sich für ein demokratisches Volk gehört!

Einziger kleiner Haken: Es handelt sich um ein „gesichert rechtsextremistisches“ Volk von Wählern.

Hier drängt sich immer mehr die Frage auf: Ist der Verfassungsschutz eigentlich dazu da, die Politiker vor dem Souverän zu schützen und den Souverän zu diffamieren, als angeblich „demokratiefeindlich“ zu ächten, wenn der Souverän nicht mehr bereit ist, die systematisch Zerstörung seiner Heimat und seiner Vaterlandes schweigend hinzunehmen?

Eine Frage, die sich nach meiner Wahrnehmung seit Jahren immer mehr Menschen in unserem Land stellen: Schützt der Verfassungsschutz eigentlich noch die verfassungsgemäße freiheitliche rechtsstaatliche Ordnung in unserem Land oder schützt er diejenigen, die unter dem Deckmantel der Demokratie eben diese Ordnung dabei sind, zu zerstören?

Hat eine wirklich demokratische Politik auf der Grundlage unseres Grundgesetzes das Recht, einen immer größer werdenden Teil des Souveräns als „gesichert extremistisch“ oder „gesichert rechtsextremistisch“ zu diffamieren?

Es stellt sich die Frage: Wer ist eigentlich die „Obrigkeit“ im Lande? Unser Grundgesetz beantwortet diese Frage nach meiner Erkenntnis eindeutig – siehe die zweite Predigt in der Doppelausgabe Orientierung Nr. 38

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