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Die „Kirche“ und das liebe Geld

Jesus, der Herr der Kirche, stellte schon vor 2000 Jahren fest: „Niemand kann zwei Herren dienen: entweder er wird den einen hassen und den andern lieben, oder er wird dem einen anhangen und den andern verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“  (Matthäus 6,24).

Deshalb haben sich die sogenannten „Kirchen“ offenkundig schon lange entschlossen, dem Mammon, also dem lieben Geld, zu dienen, und den allmächtigen Gott, ihren Herrn Jesus Christus, zu hassen und zu verachten.

Ein sehr eindrückliches Beispiel liefert dafür, gerade noch rechtzeitig zur Weihnachtszeit, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Eine 66-Jährige klagte dagegen, daß ihr das Finanzamt für die Jahre 2012 und 2013 Kirchensteuer in Höhe von 1900,- € abgezogen hatte. Auf welchen Anlaß hin hier Ermittlungen angestellt wurden, obwohl der guten Frau offenbar jahrzehntelang keine Kirchensteuern abgezogen worden waren, bleibt unklar (https://www.tag24.de/nachrichten/streit-um-kirchensteuer-gerichtsprozess-berlin-als-baby-getauft-1310732#article).

Das Berliner Verwaltungsgericht entschied nun am 12.Dezember, daß die Frau die Kirchensteuer bezahlen muß. Sie war zwar der Überzeugung, daß ihre Eltern bei ihrem Austritt wenige Jahre nach ihrer Geburt auch ihren Austritt erklärt hätten. Weshalb sie ja auch jahrzehntelang offenbar nie zur Kirchensteuer veranlagt worden sei. Außerdem sei es ihrer Meinung nach unrechtmäßig, eine Kirchenmitgliedschaft an die Taufe zu binden (https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/berlin-kirche-verwaltungsgericht-weist-klage-gegen-kirchensteuer-nachzahlung-ab.html).

Dem Berliner Verwaltungsgericht wird man vielleicht den Vorwurf machen können, die Tatsache nicht ausreichend berücksichtigt zu haben, daß die Frau jahrzehntelang keine Kirchensteuer bezahlen mußte, also offenbar nicht als evangelisches Kirchenmitglied erfaßt war. Der Skandal liegt vor allem bei der Kirche. Allerdings auch beim Staat, der für die Kirche das Geld eintreibt! Tatsächlich hätte die Rechtslage längst dahin geändert werden müssen, daß eine kirchensteuerpflichtige Mitgliedschaft nur durch einen bewußten Eintritt, z.B. frühestens mit der Konfirmation, begründet wird, und nicht durch die Taufe oder eine unbedachte Aussage beim Einwohnermeldeamt.

Da liegt nämlich der nächste Skandal. Es dürfte eine ganze Menge Menschen geben, denen Kirchensteuer abgezogen wird, schlicht weil sie beim Einwohnermeldeamt als Konfession „evangelisch“ angegeben haben. Vielen dürfte nicht bewußt sein, daß sie damit als kirchensteuerpflichtige Kirchenmitglieder erfaßt werden. So erging es nach eigenen Angaben rußlanddeutschen Nachbarn. Und so dürfte es vermutlich auch einer nicht geringen Zahl von evangelischen Freikirchlern gehen, die mit einer entsprechenden Angabe beim Einwohnermeldeamt ja lediglich ihre evangelische Befindlichkeit, nicht aber ihre Zugehörigkeit zur evangelischen Landeskirche bekundet wissen.

Soweit mir berichtet wurde, stellen sich die zuständigen Pfarrer dann zum Teil extrem sperrig, einem solchen Menschen fürs Einwohnermeldeamt zu bescheinigen, daß dieser tatsächlich kein Mitglied der Kirche sei.

Noch größer ist der Skandal, wie unvorstellbar dreist die Kirchen mit dem sogenannten „besonderen Kirchgeld“ zur Kasse bitten. Dieses verlangen Kirchen, wenn ein Ehegatte aus der Kirche ausgetreten ist, und der in der Kirche verbliebene über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, und somit die Kirche hier nichts oder wenig abgreifen kann. „In diesem Fall bemisst sich das besondere Kirchgeld nach dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen beider Eheleute. Es wird nur erhoben, wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen höher ist als 30.000 Euro, und zwar nur bei Zusammenveranlagung, nicht bei Einzelveranlagung für Ehegatten“ (https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/zahlungspflicht-der-kirchensteuer-fuer-konfessionslosen-ehegatten/).

Skandalös sind in diesem Falle meines Erachtens auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die diese Praxis für rechtmäßig erklärt haben. Hier dürfte völlig einseitig die steuerliche Situation berücksichtigt sein, aber nicht der erklärte Wille des Ausgetretenen. Es dürfte außerdem ein Indiz sein, wie sehr die gottlose Welt und die sogenannte „Kirche“ längst unter einer Decke stecken.

Knallhart und unbarmherzig werden Menschen von „Kirchens“ abgezockt und zur Kasse gebeten, die mit der Kirche erklärtermaßen nichts zu tun haben wollen. Als ich vor wenigen Jahren das erste Mal davon gehört habe, konnte ich es mir gar nicht vorstellen, daß das wirklich so sein könnte. So total absurd und verabscheuungswürdig ist dieser Vorgang.

Was ist angesichts dieser Lage zu tun?

  1. Aus diesen gottlosen Institution austreten, denen es offenkundig nur ums Geld, aber nicht um das Heil verlorener Menschen geht!
  2. Beide Ehegatten sollten austreten, auch der geringverdienende!
  3. Beim Einwohnermeldeamt darauf achten, nicht aus Versehen als Konfession „evangelisch“ anzugeben, sondern „verschiedendenkend“.
  4. Dafür beten, daß möglichst viele Menschen begreifen, daß diese gottlosen Institution mit Christus und Christsein nichts zu tun haben, und sich dadurch von einem Leben mit Jesus nicht abschrecken lassen!
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