Liebe Mitbeter,
„Du sollst der Menge nicht auf dem Weg zum Bösen folgen“ (2.Mose 23,2). Diese Mahnung aus dem Wort Gottes wollen wir uns stets vor Augen halten und dafür beten, daß möglichst viele Menschen in Deutschland, auch und gerade solche in verantwortlichen Positionen, dies ebenfalls beherzigen und in die Tat umsetzen!
Die vergangenen Tage standen unter dem Eindruck von zwei Mega-Ereignissen. Zum einen der Anschlag auf Donald Trump, zum andern das Verbot des Medienorgans Compact.
Bezüglich des Anschlags auf Trump kann es meines Erachtens nicht den geringsten Zweifel geben, daß die für die Sicherheit Trumps Verantwortlichen in diesen Anschlag involviert waren und ihn ermöglicht haben.
Dazu in Kürze die mir bekannten wichtigsten Fakten:
- das Dach, von dem der Attentäter schoß, blieb unbewacht, obwohl sich von dort ein perfektes Schußfeld bot, nur etwa 135m Distanz zu Trumps Podest – für jeden halbwegs tauglichen Schützen eine Minimalentfernung.
- Bereits eine Stunde bevor die Schüsse auf Trump fielen, stuften örtliche Sicherheitskräfte den mutmaßlichen Täter als verdächtig ein und informierten darüber den Secret Service, verloren ihn dann aber offenbar wieder aus den Augen.
- Noch rund 20 Minuten bevor die Schüsse fielen, hat ein Scharfschütze den Attentäter auf dem Dach entdeckt.
- Außerdem haben Zuschauer Minuten vor den Schüssen lautstark auf den Attentäter hingewiesen und auf seinen Aufenthaltsort auf dem Dach gezeigt.
Trump wurde erfreulicherweise nur am Ohr getroffen. Sollte er gewählt werden, wird es spannend, ob er den Ukrainekrieg zeitnah beenden kann und wird, wofür wir alle beten sollten. Denn welcher vernünftige und verantwortungsbewußte Mensch kann eine Fortsetzung dieses Schlachtens wirklich wollen?
Für uns in Deutschland ist das zweite Ereignis von kaum geringerer Bedeutung. Nancy Faeser verbot das Medienorgan „Compact“. Sie bediente sich aufgrund der Pressefreiheit, die einen solchen Schritt in dieser Form rechtlich meines Wissens unmöglich gemacht hätte, eines rechtlich ebenfalls höchst fragwürdigen Tricks: Sie erklärte kurzerhand das Medienorgan in der Rechtsform einer GmbH zu einem Verein im weitesten Sinne und meinte, nun autorisiert zu sein, diesen „Verein“ zu verbieten.
Formalrechtlich mag diese Frage von hoher Bedeutung sein, inhaltlich ist sie meines Erachtens eher eine unbedeutende Randfrage. Sachlich viel wichtiger und für die Demokratie, Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit sowie unsere gesamte verfassungsmäßige Ordnung von zutiefst bedrohlicher und zerstörerischer Bedeutung, ist die Tatsache, daß als bisher bekannte Verbotsgründe nur Dinge genannt sind, die nach Einschätzung von Fachleuten allesamt durch die Meinungsfreiheit und damit durch unsere verfassungsgemäße Ordnung gedeckt und unangreifbar sind, völlig unabhängig von der Frage, wie man zum Inhalt der von Faeser und Co. kritisierten Äußerungen stehen mag.
So hat sich unverzüglich ein breites Feld von Fachleuten aus den Bereichen Politik, Justiz und Journalismus zum Vorgehen Faesers äußerst kritisch geäußert. Bundestagsvizepräsident Wolfang Kubicki (FDP) brachte zeitnah den Rücktritt von Faeser ins Spiel:…