Nein, ein Volksverhetzer ist Olaf Latzel ganz gewiß nicht. Das kann er gar nicht sein. Denn Olaf Latzel ist bibeltreuer Christ und Verkündiger des Evangeliums. Als solcher verkündet er die Liebe Gottes zu jedem Menschen, auch zu jedem Sünder! Als solcher brandmarkt er nötigenfalls aber auch Sünde mit scharfen Worten. Daß Olaf Latzel deshalb gar kein „Volksverhetzer“ sein kann, ist deshalb auch jedem klar, der nur ein kleines bißchen mitdenkt.
(Worauf ich im Sommer schon hingewiesen habe: Der ohnehin schwammige § 130 StGB ist hier meines Erachtens eindeutig in keiner Weise zutreffend. Denn er greift, wenn jemand „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ zu Haß etc. aufstachelt. Homosexuelle als solche sind aber weder „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“. Es handelt sich deshalb meines Erachtens um einen eindeutigen Mißbrauch des § 130 StGB im Prozeß gegen Olaf Latzel!)
Nun sehen wir aber am Prozeß gegen Olaf Latzel, daß es leider Menschen gibt, die gar nicht mitdenken, sondern ganz gezielt mißverstehen wollen. Ich persönlich gehe bis zum Erweis des Gegenteils davon aus, daß leider auch die Staatsanwältin Frau Marlene Wieland zu diesen Menschen gehört. Gnadenlos reitet sie im Interesse eines maximalen Mißverständnisses vor allem auf einer Formulierung herum, die Olaf Latzel im vermeintlich geschützten Raum ungeschützt gemacht hat.
Ja, es stimmt: Wenn man Olaf Latzels Formulierung, daß überall die Verbrecher vom Christopher-Street-Day rumlaufen und ihre Partys feiern, komplett sowohl aus dem Zusammenhang des sonst im Eheseminars Gesagten wie auch der gesamten, dieser Äußerung meines Wissens schon seit mehreren Jahren vorausgegangenen Provokationen, reißt, dann kann man sie im Sinne einer pauschalen Diffamierung von gleichgeschlechtlich Lebenden fehlinterpretieren. Aber auch nur dann!
Frau Staatsanwältin Marlene Wieland ist offenbar wild entschlossen, diese offenkundige Fehlinterpretation als einzig mögliche Interpretation gelten zu lassen. Denn sie will die Verurteilung von Olaf Latzel als Volksverhetzer. Sie will einen vorbestraften Pfarrer Olaf Latzel. Sie will ihn mit dieser Vorstrafe beschädigen und den Boden bereiten für ein nachfolgendes Disziplinarverfahren der Bremischen Kirche gegen Olaf Latzel mit allen dann möglichen Konsequenzen! Das jedenfalls ist mein persönlicher Eindruck.
Deshalb läßt sie auch den völlig glaubhaften Einwand von Olaf Latzel nicht gelten, „er habe mit den Verbrechern vom Christopher-Street-Day nur diejenigen gemeint, die seit mehreren Jahren die St.-Martini-Gemeinde provozieren: mit Vandalismus, Schmierereien, Aktionen und Morddrohungen“ (https://www.erf.de/themen/gesellschaft/ich-bin-nicht-das-monster-zu-dem-ich-gemacht-worden-bin/2270-542-6871).
Frau Staatsanwältin Marlene Wieland will offenbar auch nicht berücksichtigen, worauf in einem überraschend moderaten Beitrag der taz deren Reporter Benno Schirrmeister hinweist. Von der taz hätte ich ehrlich gesagt einen hetzerischen Artikel gegen Olaf Latzel erwartet. Statt dessen lese ich einen um ein erfreuliches Verständnis bemühten Beitrag, von dem sich die genannte Frau Staatsanwältin eine dicke Scheibe abschneiden könnte.
Ganz im Gegensatz zu Frau Wieland nimmt Herr Schirrmeister in Olaf Latzels Äußerungen nicht nur „Anknüpfungspunkte für den Vorwurf auf Volksverhetzung“ wahr, sondern auch „Entlastungsmomente“. So weist Schirrmeister darauf hin,…