An diesem Wochenende sollten wir ganz besonders wieder für Olaf Latzel und die St. Martini-Gemeinde in Bremen beten.

Am morgigen Sonntag, 3.1.2021, wird der Gemeindekonvent über die weitere Zukunft von St. Martini inner- oder außerhalb der Bremischen Kirche beraten und möglicherweise auch erste Beschlüsse fassen. Diese Beratungen und Beschlußfassungen werden grundlegende und weitreichende Bedeutung sowohl für die St. Martini-Gemeinde wie auch für Olaf Latzel haben.

Beten wir um die Leitung des Heiligen Geistes sowie Mut und Kraft für alle Beteiligten, die richtigen Entscheidungen zu treffen und faule Kompromisse zu vermeiden.…

Share

Große Sorge breitet sich bei vielen Menschen aus im Blick auf die drohende Coronaimpfung. Die übers Knie gebrochene Notfallzulassung macht de facto Menschen zu Versuchskaninchen. Selbst ein Professor Kekulé stellte der „Welt“ gemäß offenbar fest, daß er nicht unter den ersten 100 000 Impfkandidaten sein möchte. Besonders tückisch ist, daß es sich um einen völlig neuartigen Impfstoff handelt, der nicht nur in unsere Genetik eingreift, sondern bei Versuchen in der Vergangenheit an Tieren teils katastrophale Folgen hatte.

Darüber hinaus ist laut FAZ offenbar sogar ungewiß, nicht nur wie lange der Impfstoff wirkt – ob er also geeignet ist, eine gesellschaftliche Immunität herzustellen -, sondern sogar, ob er gegen die Infektion überhaupt schützt (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/karliczek-ueber-impfstoff-wir-haben-strenge-zulassungsstandards-17079586.html)! Welchen denkenden Menschen muß es nicht absurd anmuten, daß derart immense Gelder in einen Impfstoff gepumpt werden, den man dann außerdem überhaupt nicht schnell genug den Massen verabreichen kann, obwohl über Wirkung und Nebenwirkung dem Vernehmen nach kaum etwas bekannt ist, die Risiken den Nutzen möglicherweise weit übersteigen? Aber wer wagt in diesen Zeiten des entgrenzten Wahnsinns überhaupt noch zu denken?

Dabei erscheint vielen das Risiko der mit der Impfung anscheinend verbundenen Totalüberwachung noch höher zu wiegen als die schon immensen und wohl unverhältnismäßigen medizinischen Risiken und Unwägbarkeiten. So gibt es Gerüchte, wonach mit dem Impfstoff Nanopartikel verabreicht werden sollen, die möglicherweise nicht nur der Totalüberwachung, sondern auch der Beeinflussung der Geimpften dienen sollen. Was und wieviel an diesen Gerüchten dran ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Relativ sicher scheint dagegen zu sein, daß wenn nicht schon eine direkte, so zumindest eine indirekte Impfpflicht kommen wird. Längst zeichnen sich Entwicklungen ab, wonach Menschen, die keine Coronaimpfung nachweisen können, von großen Teilen des öffentlichen Lebens – eines Tages bis hin zum Einkaufen? – ausgeschlossen werden könnten.

Das stellt ohne Frage eine große Nähe zum Malzeichen des Tieres dar, wovon Offenbarung 13,16-18 sagt:…

Share

Nein, ein Volksverhetzer ist Olaf Latzel ganz gewiß nicht. Das kann er gar nicht sein. Denn Olaf Latzel ist bibeltreuer Christ und Verkündiger des Evangeliums. Als solcher verkündet er die Liebe Gottes zu jedem Menschen, auch zu jedem Sünder! Als solcher brandmarkt er nötigenfalls aber auch Sünde mit scharfen Worten. Daß Olaf Latzel deshalb gar kein „Volksverhetzer“ sein kann, ist deshalb auch jedem klar, der nur ein kleines bißchen mitdenkt.

(Worauf ich im Sommer schon hingewiesen habe: Der ohnehin schwammige § 130 StGB ist hier meines Erachtens eindeutig in keiner Weise zutreffend. Denn er greift, wenn jemand „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ zu Haß etc. aufstachelt. Homosexuelle als solche sind aber weder „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“. Es handelt sich deshalb meines Erachtens um einen eindeutigen Mißbrauch des § 130 StGB im Prozeß gegen Olaf Latzel!)

Nun sehen wir aber am Prozeß gegen Olaf Latzel, daß es leider Menschen gibt, die gar nicht mitdenken, sondern ganz gezielt mißverstehen wollen. Ich persönlich gehe bis zum Erweis des Gegenteils davon aus, daß leider auch die Staatsanwältin Frau Marlene Wieland zu diesen Menschen gehört. Gnadenlos reitet sie im Interesse eines maximalen Mißverständnisses vor allem auf einer Formulierung herum, die Olaf Latzel im vermeintlich geschützten Raum ungeschützt gemacht hat.

Ja, es stimmt: Wenn man Olaf Latzels Formulierung, daß überall die Verbrecher vom Christopher-Street-Day rumlaufen und ihre Partys feiern, komplett sowohl aus dem Zusammenhang des sonst im Eheseminars Gesagten wie auch der gesamten, dieser Äußerung meines Wissens schon seit mehreren Jahren vorausgegangenen Provokationen, reißt, dann kann man sie im Sinne einer pauschalen Diffamierung von gleichgeschlechtlich Lebenden fehlinterpretieren. Aber auch nur dann!

Frau Staatsanwältin Marlene Wieland ist offenbar wild entschlossen, diese offenkundige Fehlinterpretation als einzig mögliche Interpretation gelten zu lassen. Denn sie will die Verurteilung von Olaf Latzel als Volksverhetzer. Sie will einen vorbestraften Pfarrer Olaf Latzel. Sie will ihn mit dieser Vorstrafe beschädigen und den Boden bereiten für ein nachfolgendes Disziplinarverfahren der Bremischen Kirche gegen Olaf Latzel mit allen dann möglichen Konsequenzen! Das jedenfalls ist mein persönlicher Eindruck.

Deshalb läßt sie auch den völlig glaubhaften Einwand von Olaf Latzel nicht gelten, „er habe mit den Verbrechern vom Christopher-Street-Day nur diejenigen gemeint, die seit mehreren Jahren die St.-Martini-Gemeinde provozieren: mit Vandalismus, Schmierereien, Aktionen und Morddrohungen“ (https://www.erf.de/themen/gesellschaft/ich-bin-nicht-das-monster-zu-dem-ich-gemacht-worden-bin/2270-542-6871).

Frau Staatsanwältin Marlene Wieland will offenbar auch nicht berücksichtigen, worauf in einem überraschend moderaten Beitrag der taz deren Reporter Benno Schirrmeister hinweist. Von der taz hätte ich ehrlich gesagt einen hetzerischen Artikel gegen Olaf Latzel erwartet. Statt dessen lese ich einen um ein erfreuliches Verständnis bemühten Beitrag, von dem sich die genannte Frau Staatsanwältin eine dicke Scheibe abschneiden könnte.

Ganz im Gegensatz zu Frau Wieland nimmt Herr Schirrmeister in Olaf Latzels Äußerungen nicht nur „Anknüpfungspunkte für den Vorwurf auf Volksverhetzung“ wahr, sondern auch „Entlastungsmomente“. So weist Schirrmeister darauf hin,…

Share

Diese Frage beschäftigt manche, insbesondere nachdem eine stark esoterische Prägung führender Leute dieser Veranstaltungen unübersehbar geworden ist und außerdem die Annahme im Raum steht, daß der Kopf der Bewegung, Michael Ballweg, selbst als Freimaurer und Illuminat auf der Seite derer stünde, die den ganzen Coronawahnsinn zu verantworten haben.

Darf ein Christ also bei Querdenkendemos mitmachen?

Ich beantworte diese Frage zunächst mit einer Gegenfrage: Darf ein Christ bei einem ungläubigen Bäcker Brötchen kaufen?

Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Es geht um die Unterscheidung der verschiedenen Reiche, in denen wir als Christ leben. Als Christen gehören wir wesensmäßig ins Reich Gottes. Wir leben aber auf dieser Erde auch noch im gottlosen Reich dieser Welt, dessen Gott und Fürst Satan ist. Das wird sich erst ändern, wenn der wiedergekommene Christus selbst als König im tausendjährigen Reich auf dieser Erde herrschen wird. Bis dahin leben wir, ob es uns gefällt oder nicht, sowohl im Reich Gottes wie im Reich dieser Welt.

Für unser Verhalten in diesen beiden Reichen gelten verschiedene Grundsätze. Zwar sollen wir uns in beiden als Christen dem Wesen Gottes gemäß verhalten. Aber wir können nicht an Veranstaltungen, die zum Reich dieser Welt gehören, dieselben Maßstäbe anlegen, wie an Veranstaltungen, die ins Reich Gottes gehören.

Früher gab es auch unter Frommen hitzige Diskussionen, ob bibeltreue Christen zum Kirchentag gehen sollten.…

Share

Ehrlich gesagt hätte ich mit dieser Entwicklung nicht gerechnet. Soweit über butenunbinnen sowie idea zu hören ist, hat das heutige Gespräch zwischen der bremischen Kirchenleitung und Olaf Latzel ergeben, daß Olaf Latzel nach seinem Urlaub seinen Dienst wieder aufnehmen darf.

Olaf Latzel habe sich zu einer „Mäßigung im Rahmen seines Verkündigungsauftrags verpflichtet“, teilte die Bremische Evangelische Kirche mit. Über weitere Inhalte des Gesprächs wurde offenbar Vertraulichkeit vereinbart.

Beten wir weiter, daß auch die absurde Anklage wegen Volksverhetzung fallengelassen wird. Der ohnehin schwammige § 130 StGB ist hier meines Erachtens eindeutig in keiner Weise zutreffend. Denn er greift, wenn jemand „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ zu Hass etc. aufstachelt. Homosexuelle als solche sind aber weder „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“.

Der Volksverhetzungsparagraph wird leider von Staatsanwaltschaften, vermutlich vor allem auch auf politische Weisung hin, nach meiner Wahrnehmung häufig rechtlich übelst mißbraucht, um politisch Andersdenkende jedweder Art zu diffamieren und unter Druck zu setzen. Im Grunde sollte sich Olaf Latzel überlegen, die Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung zu verklagen, wenn diese die Anklage wegen Volksverhetzung nicht umgehend fallenläßt.…

Share

Vergangene Nacht erreichte mich auf Nachfrage in Bremen die Bestätigung, daß Olaf Latzel bereits heute um 10:00 Uhr zum Gespräch mit der Leitung der Bremischen Kirche geladen ist. Ursprünglich sollte dieses Gespräch wohl später stattfinden. Olaf Latzel wird dem Vernehmen nach begleitet vom Bauherren Dr. Fischer („Bauherren“ werden dort die Kirchengemeinderäte genannt) und einem Kirchenjustitiar.

Am kommenden Sonntag endet ja der Urlaub, den Olaf Latzel auf Druck der BEK genommen hat. Nun dürfte es um die Frage gehen, ob Olaf Latzel jemals wieder auf die Kanzel von St. Martini zurückkehrt.

Beten wir um Mut, Kraft, Weisheit und Leitung des Heiligen Geistes für Olaf Latzel und seine Begleiter sowie die ganze Gemeinde von St. Martini. Der Herr wird den rechten Weg weisen!…

Share

Wie zu hören ist, hat die Staatsanwaltschaft nun auch Anklage gegen Olaf Latzel erhoben. Zunächst prüft nun ein Amtsgericht, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird oder nicht.

Offenbar hat die BEK Olaf Latzel auch bereits ein Predigtverbot ausgesprochen.

Olaf Latzel scheint zwar recht drastisch formuliert zu haben: „[i]Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.[/i]“ Auf dem Hintergrund der konkreten Aggressionen, die damals schon länger gegen ihn und die Gemeinde samt Gottesdienstbesuchern liefen, sollte aber klar sein, daß er diese Gruppe der Aggressiven vor Augen hatte mit seinen drastischen Worten.

Daß er biblisch Recht hat, daß praktizierte Homosexualität gegen die göttliche Schöpfungsordnung ist, wird ohnehin kein bibeltreuer Christ bezweifeln können. Man lese z.B. ganz einfach einmal Römer 1!…

Share

Nachdem die Bremische Kirche im Kampf gegen Pfarrer Olaf Latzel und die St.Martini-Gemeinde für ein Disziplinarverfahren keine Berechtigung erkannte – wie auch! – kommt nun der nächste Schlag.

Offenbar hat die Bremische Kirche mittels einstweiliger Verfügung Olaf Latzel das Halten seiner Bibelstunde diese Woche untersagt.

Welche Teile der Arbeit von Olaf Latzel von dieser einstweiligen Verfügung betroffen sind geht aus der kurzen Erklärung von gestern nicht vor. Heute wird wohl eine weitere Erklärung von St. Martini folgen.

Klar dürfte wohl sein: Mit dieser einstweiligen Verfügung dürfte der finale Kampf der Bremischen Kirche gegen den bibeltreuen Pfarrer und seine hinter ihm und seiner Arbeit stehende Gemeinde eine neue Eskalationsstufe erreicht haben. Offenbar soll das Wort der Wahrheit in Bremen zum Verstummen gebracht werden.…

Share

Ein skandalöser Vorgang kaum vorstellbaren Ausmaßes scheint sich am vergangenen Montagabend, am 22.6.2020, in Manchester zugetragen zu haben.

Blankes Entsetzen und hellste Empörung herrschen. Kreischender Aufschrei: „Rassismus“! Wildentschlossene Kampfansagen folgen.

Was war passiert? Vor dem Anpfiff waren Spieler von Manchester City mit dem Team des FC Burnley niedergekniet, um ihre Solidarität mit der angeblich antirassistischen Bewegung „Black Lives Matter“ („Schwarze Leben zählen“ – im Sinne von „haben Bedeutung“) zu bekunden. Der Slogan dieser Bewegung steht mittlerweile auf den Trikots aller Premier-League-Teams und ersetzt die Spielernamen.

Kurz nach dem Anpfiff dann die Ungeheuerlichkeit: über dem Stadion erscheint ein Flugzeug, welches ein Banner hinterherzieht mit der Botschaft: „White Lives matter“ – also „Weiße Leben zählen“.

Die politisch-korrekte Welt ist schockiert!!!

Da wagt tatsächlich einer zu bekunden: Nicht nur schwarze Leben zählen! Weiße Leben zählen auch!

Gegen so viel „Rassismus“ zeigt die politisch korrekte Welt sofort totalen Schulterschluß und schreitet gnadenlos zum Kampf: „Ich schäme mich und bin peinlich berührt“ – sagt Burnleys Spieler Ben Mee. Wofür schämt er sich? Daß auch weiße Leben zählen und einen Wert haben sollen?…

Share

„Eine Generation zeigt ihre hässliche Seite“ behauptet ein Beitrag von Peter Schink auf t-online.

Diese Behauptung halte ich für diffamierend und fast schon im eigentlichen und wörtlichen Sinne „volksverhetzend“. Wird hier nicht pauschal eine ganze Generation unseres Volkes diffamiert und verhetzt und für die Krawalle in Stuttgart und anderswo verantwortlich gemacht?

Auch die Behauptung, die Krawalle seien unpolitisch, darf angesichts der Ausschreitungen beim G-20-Gipfel und anderswo doch mit Nachdruck bezweifelt werden. Sind „Gelächter, Gegröle und Rufe wie `Fuck the police´“ tatsächlich unpolitisch oder nicht viel eher Folge und Ausdruck eines linken Aufgehetztseins gegen den Staat und seine Ordnungskräfte, und damit letztlich gegen jede Ordnung insgesamt?…

Share