Liebe Mitbeter,

mit Urteil vom 18. Juli 2022 (Az. 203 StRR 179/22) hat das Bayerische Oberste Landesgericht erfreuliches Rückgrat bewiesen.

Wie die Anwaltskanzlei „Bögelein & Dr. Axmann“mitteilt: „Die von Rechtsanwalt Mario Bögelein vertretene Angeklagte wurde in allen drei Instanzen vom Verdacht des Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor dem Amtsgericht Neumarkt, dem Landgericht Nürnberg und dem Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Staatskasse.

Der Hintergrund der Geschichte: es war offenbar eine Maskenbefreiung hinsichtlich ihrer Gültigkeit in Frage gestellt worden, da der ausstellende Arzt selbst keine körperliche Untersuchung vor Ausstellen der Befreiung vorgenommen hatte. Diesbezüglich stellte das Gericht fest, daß die Befreiung dennoch gültig ist. Die Begründung: „Das von der Angeklagten im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle vorgelegte Attest enthält nach den Urteilsgründen keine unwahre Aussage über den Gesundheitszustand der Angeklagten.“ Dies gelte „unabhängig davon, ob das Attest telefonisch oder per E-Mail angefordert wurde, also ohne vorherige körperliche Untersuchung durch den Arzt.“ Es hat den Anschein, daß eine entsprechende Untersuchung vorher durch einen anderen Arzt durchgeführt wurde, auf deren Befund sich der Arzt, der dann die Maskenbefreiung ausgestellt hat, sich stützte (https://reitschuster.de/post/bayerisches-olg-maskenattest-auch-ohne-untersuchung-rechtens/ ).

Die Maske soll als Symbol der Unterdrückung, der Beraubung der unverwechselbaren Persönlichkeit und Individualität um jeden Preis offenbar durchgesetzt werden. Einen nachweisbaren medizinischen Wert hat sie nach meinem Kenntnisstand nie gehabt, ganz im Gegenteil! Durch anerkannte und autorisierte Fachleute wurden nach meinen Informationen hinter der Maske Stickoxidkonzentrationen gemessen, die um ein vielfaches über den am Arbeitsplatz zulässigen Höchstwerten liegen! Eine Schädigung des gesamten Menschen und all seiner Organe durch die Maske liegt damit im Bereich des Möglichen und zu Erwartenden.

Wir halten als positives Zwischenergebnis fest: Noch zuckt der Rechtsstaat.

Ja, wir haben einen Rechtsstaat!

Wir bekennen uns ausdrücklich und nachdrücklich zu ihm!

Und wir wollen ihn mit ganzer Kraft und Gottes Hilfe schützen, bewahren und wiederherstellen, soweit er durch Unrecht- und Willkürherrschende bereits demontiert und beschädigt wurde!.

Es ist wichtig festzuhalten: Auch wenn Unrecht- und Willkürherrschende mit ihren Vasallen das Recht auf viele erdenkliche Weise beugen und brechen, Recht bleibt desungeachtet Recht!

Unrecht wird nicht zu Recht, auch wenn alle Gerichte des Landes Unrecht sprechen würden!

Der HERR liebt das Recht (Psalm 37,28)!

Beten wir, daß der Herr mithilft, das Recht in unserm Staat zu schützen und wiederherzustellen. Dafür sind Regierungen von ihm berufen und eingesetzt. Unsere Aufgabe als Christen ist es, sie daran zu erinnern und für sie zu beten, daß sie ihr Amt in diesem Sinne wahrnehmen und nicht mißbrauchen.…

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Am 8.03.2021 soll in St. Martini ein Sonderkonvent stattfinden. In Vorbereitung darauf ist am 24.02.2021 ein Gebetsgottesdienst vorgesehen. Wir wollen weiter im Blick auf das Verfahren gegen Olaf Latzel beten wie auch um Mut und Klarheit für alle Verantwortlichen in St. Martini für den weiteren Weg und alle dazu nötigen Entscheidungen.…

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Unter dem Menüthema „Hausgemeinde“ Unterthema „Hausgemeinde und Corona“ ist mittlerweile folgender Beitrag eingestellt:

Hausgottesdienste in Coronazeiten

Nicht nur die großen Gemeindeveranstaltungen sind vom Lockdown stark betroffen und bis an den Rand des Aus eingeschränkt. Das Problem trifft Hauskreise, Hausgottesdienste und Hausgemeinden oft noch mehr aufgrund der kleineren Räumlichkeiten in Verbindung mit dem üblichen Abstandsgebot.

Dennoch muß das nicht unbedingt eine Zwangspause bedeuten. Pauschal lassen sich Lösungswege schwer aufzeigen, da jedes Bundesland eigene Regeln hat, die unter Umständen von bestimmten Landkreisen und Kommunen noch verschärft sein könnten.

Die Verantwortlichen müssen sich deshalb als Erstes über die bei ihnen geltende aktuelle Rechtslage informieren. In der Regel geht das über die Seiten des jeweiligen Kultusministeriums. Leider ist das oft mit einer mühsamen Suche im Internet verbunden. Und man muß darauf achten, welche Bestimmungen tatsächlich gelten.

Auch für Hausgottesdienste und dergleichen gelten die Bestimmungen für religiöse Veranstaltungen. In Baden-Württemberg zum Beispiel gibt es dafür keine pauschale Begrenzung der Personenzahl. Es können sich also so viele Menschen zum Hausgottesdienst und Hauskreis treffen, wie die Räumlichkeit unter Beachtung des Mindestabstands zuläßt. Es ist ein Hygienekonzept zu erstellen, was aber keine Hexerei darstellt. Und es gelten, weil es kein privates Treffen ist, während der ganzen Veranstaltung die Regeln bezüglich Mundschutz und Registrierpflicht. Im Moment ist leider auch der Gesang verboten.

Soweit man bereit ist, diese Beschränkungen in Kauf zu nehmen, kann man sich also auch – immer unter Beachtung der für seine Lokalität geltenden Regeln! – weiter zu Hauskreisen und Hausgottesdiensten versammeln.

Nun werden manche Christen fragen: Müssen wir uns denn an diese Bestimmungen halten?…

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Wie viele schon mitbekommen haben dürften, hat sich herausgestellt, daß die Kirchenleitung der Bremischen Evangelischen Kirche selbst am 15.5.2020 Strafanzeige wegen angeblicher Volksverhetzung gegen Olaf Latzel gestellt hat.

Mich wundert das überhaupt nicht. Das ist eigentlich nichts anderes, als ich ohnehin von diesem gottlosen Haufen erwartet habe.

Es zeigt sich daran aber sehr deutlich, wie umfassend die abgefallene Christenheit mehr und mehr zum offenen Feind der letzten wahren Christen wird. Diese Entwicklung sehen wir leider auch zunehmend bei vielen sogenannten „Frommen“.

Beten wir weiter für Olaf Latzel und St. Martini, daß sie sich ihre Freiheit und Unabhängigkeit von dieser abgefallenen Kirche wieder erkämpfen und durchhalten bis zum Tag der Entrückung und Wiederkunft unseres Herrn.…

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aufgrund des Rummels, den es aufgrund der gestrigen Predigt von Manfred Müller (HMK) auf unserem Youtube-Predigtkanal gibt, auch hier das, was ich aufgrund der mir bisher zur Verfügung stehenden Informationen auch auf unserem Youtube-Predigtkanal bereits geschrieben habe: 

Liebe Hörer unseres Youtube-Predigtkanals,

leider gibt es anläßlich dieser Predigt von Manfred Müller von der HMK vom gestrigen Sonntag (3.1.2021) viel Aufregung. Und leider muß ich sagen, auch manche Vorverurteilung, wie sie uns als Christen nicht gut ansteht. Wir haben hier ein Paradebeispiel, wie es Satan gelingt, Christen und Werke gegeneinander aufzuhetzen. Wesentlich mehr Ruhe und Besonnenheit wäre von vornherein bei manchen angebracht gewesen. Zumal es überhaupt nicht um Manfred Müller und die HMK geht, sondern tatsächlich ausschließlich um einen einzigen Mann von VOM (Voice of Martyrs) in den USA! Und dabei letztlich nur um einen einzigen, letztlich ungeklärten, Vorwurf, der mehr als 8 Jahre zurückliegt!

Ich hatte gestern Spätnachmittag schon darauf hingewiesen, daß ich die Sache an Manfred Müller weiterleiten und um Aufklärung bitten werde. Da wäre es geboten gewesen, nicht weiter haltlos zu geifern – ich muß das so scharf sagen -, sondern in Geduld und Gebet zu warten, was sich an Licht in die Sache bringen läßt.

Nach ausgiebigem Kontakt mit Manfred Müller läßt sich offenbar Folgendes sagen:

Ja, es gab gegen Tom White, den damaligen Leiter von VOM in Amerika, eine Anzeige wegen Kindesmißbrauch. Dieser nahm sich daraufhin im April 2012 das Leben. Inwiefern der Vorwurf gegen ihn berechtigt war, ließ sich leider, wie so oft in solchen Fällen, nicht herausfinden. Denn die betroffene Familie hat die Anzeige zurückgezogen und die Polizei die Untersuchungen eingestellt. Auch die VOM hat Untersuchungen angestellt, die aber offenbar zu keinen weiteren Erkenntnissen geführt haben. Man mag den Selbstmord des Beschuldigten als Schuldgeständnis interpretieren. Ein dunkler Schatten bleibt dadurch in jedem Fall auf Tom White. Ich stimme aber ganz und gar der Einschätzung von Wolfgang Büsing von der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen in seinem Schreiben zur Sache vom 5.11.2014 zu, „daß man diese möglichen Verfehlungen eines Menschen nicht einer zukünftigen Arbeit der VOM anlasten darf.“

Das Drama nahm seinen Fortgang, da Michael Wurmbrand die VOM aufforderte, eine externe Expertengruppe zu bestellen,…

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An diesem Wochenende sollten wir ganz besonders wieder für Olaf Latzel und die St. Martini-Gemeinde in Bremen beten.

Am morgigen Sonntag, 3.1.2021, wird der Gemeindekonvent über die weitere Zukunft von St. Martini inner- oder außerhalb der Bremischen Kirche beraten und möglicherweise auch erste Beschlüsse fassen. Diese Beratungen und Beschlußfassungen werden grundlegende und weitreichende Bedeutung sowohl für die St. Martini-Gemeinde wie auch für Olaf Latzel haben.

Beten wir um die Leitung des Heiligen Geistes sowie Mut und Kraft für alle Beteiligten, die richtigen Entscheidungen zu treffen und faule Kompromisse zu vermeiden.…

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Große Sorge breitet sich bei vielen Menschen aus im Blick auf die drohende Coronaimpfung. Die übers Knie gebrochene Notfallzulassung macht de facto Menschen zu Versuchskaninchen. Selbst ein Professor Kekulé stellte der „Welt“ gemäß offenbar fest, daß er nicht unter den ersten 100 000 Impfkandidaten sein möchte. Besonders tückisch ist, daß es sich um einen völlig neuartigen Impfstoff handelt, der nicht nur in unsere Genetik eingreift, sondern bei Versuchen in der Vergangenheit an Tieren teils katastrophale Folgen hatte.

Darüber hinaus ist laut FAZ offenbar sogar ungewiß, nicht nur wie lange der Impfstoff wirkt – ob er also geeignet ist, eine gesellschaftliche Immunität herzustellen -, sondern sogar, ob er gegen die Infektion überhaupt schützt (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/karliczek-ueber-impfstoff-wir-haben-strenge-zulassungsstandards-17079586.html)! Welchen denkenden Menschen muß es nicht absurd anmuten, daß derart immense Gelder in einen Impfstoff gepumpt werden, den man dann außerdem überhaupt nicht schnell genug den Massen verabreichen kann, obwohl über Wirkung und Nebenwirkung dem Vernehmen nach kaum etwas bekannt ist, die Risiken den Nutzen möglicherweise weit übersteigen? Aber wer wagt in diesen Zeiten des entgrenzten Wahnsinns überhaupt noch zu denken?

Dabei erscheint vielen das Risiko der mit der Impfung anscheinend verbundenen Totalüberwachung noch höher zu wiegen als die schon immensen und wohl unverhältnismäßigen medizinischen Risiken und Unwägbarkeiten. So gibt es Gerüchte, wonach mit dem Impfstoff Nanopartikel verabreicht werden sollen, die möglicherweise nicht nur der Totalüberwachung, sondern auch der Beeinflussung der Geimpften dienen sollen. Was und wieviel an diesen Gerüchten dran ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Relativ sicher scheint dagegen zu sein, daß wenn nicht schon eine direkte, so zumindest eine indirekte Impfpflicht kommen wird. Längst zeichnen sich Entwicklungen ab, wonach Menschen, die keine Coronaimpfung nachweisen können, von großen Teilen des öffentlichen Lebens – eines Tages bis hin zum Einkaufen? – ausgeschlossen werden könnten.

Das stellt ohne Frage eine große Nähe zum Malzeichen des Tieres dar, wovon Offenbarung 13,16-18 sagt:…

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Nein, ein Volksverhetzer ist Olaf Latzel ganz gewiß nicht. Das kann er gar nicht sein. Denn Olaf Latzel ist bibeltreuer Christ und Verkündiger des Evangeliums. Als solcher verkündet er die Liebe Gottes zu jedem Menschen, auch zu jedem Sünder! Als solcher brandmarkt er nötigenfalls aber auch Sünde mit scharfen Worten. Daß Olaf Latzel deshalb gar kein „Volksverhetzer“ sein kann, ist deshalb auch jedem klar, der nur ein kleines bißchen mitdenkt.

(Worauf ich im Sommer schon hingewiesen habe: Der ohnehin schwammige § 130 StGB ist hier meines Erachtens eindeutig in keiner Weise zutreffend. Denn er greift, wenn jemand „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ zu Haß etc. aufstachelt. Homosexuelle als solche sind aber weder „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“. Es handelt sich deshalb meines Erachtens um einen eindeutigen Mißbrauch des § 130 StGB im Prozeß gegen Olaf Latzel!)

Nun sehen wir aber am Prozeß gegen Olaf Latzel, daß es leider Menschen gibt, die gar nicht mitdenken, sondern ganz gezielt mißverstehen wollen. Ich persönlich gehe bis zum Erweis des Gegenteils davon aus, daß leider auch die Staatsanwältin Frau Marlene Wieland zu diesen Menschen gehört. Gnadenlos reitet sie im Interesse eines maximalen Mißverständnisses vor allem auf einer Formulierung herum, die Olaf Latzel im vermeintlich geschützten Raum ungeschützt gemacht hat.

Ja, es stimmt: Wenn man Olaf Latzels Formulierung, daß überall die Verbrecher vom Christopher-Street-Day rumlaufen und ihre Partys feiern, komplett sowohl aus dem Zusammenhang des sonst im Eheseminars Gesagten wie auch der gesamten, dieser Äußerung meines Wissens schon seit mehreren Jahren vorausgegangenen Provokationen, reißt, dann kann man sie im Sinne einer pauschalen Diffamierung von gleichgeschlechtlich Lebenden fehlinterpretieren. Aber auch nur dann!

Frau Staatsanwältin Marlene Wieland ist offenbar wild entschlossen, diese offenkundige Fehlinterpretation als einzig mögliche Interpretation gelten zu lassen. Denn sie will die Verurteilung von Olaf Latzel als Volksverhetzer. Sie will einen vorbestraften Pfarrer Olaf Latzel. Sie will ihn mit dieser Vorstrafe beschädigen und den Boden bereiten für ein nachfolgendes Disziplinarverfahren der Bremischen Kirche gegen Olaf Latzel mit allen dann möglichen Konsequenzen! Das jedenfalls ist mein persönlicher Eindruck.

Deshalb läßt sie auch den völlig glaubhaften Einwand von Olaf Latzel nicht gelten, „er habe mit den Verbrechern vom Christopher-Street-Day nur diejenigen gemeint, die seit mehreren Jahren die St.-Martini-Gemeinde provozieren: mit Vandalismus, Schmierereien, Aktionen und Morddrohungen“ (https://www.erf.de/themen/gesellschaft/ich-bin-nicht-das-monster-zu-dem-ich-gemacht-worden-bin/2270-542-6871).

Frau Staatsanwältin Marlene Wieland will offenbar auch nicht berücksichtigen, worauf in einem überraschend moderaten Beitrag der taz deren Reporter Benno Schirrmeister hinweist. Von der taz hätte ich ehrlich gesagt einen hetzerischen Artikel gegen Olaf Latzel erwartet. Statt dessen lese ich einen um ein erfreuliches Verständnis bemühten Beitrag, von dem sich die genannte Frau Staatsanwältin eine dicke Scheibe abschneiden könnte.

Ganz im Gegensatz zu Frau Wieland nimmt Herr Schirrmeister in Olaf Latzels Äußerungen nicht nur „Anknüpfungspunkte für den Vorwurf auf Volksverhetzung“ wahr, sondern auch „Entlastungsmomente“. So weist Schirrmeister darauf hin,…

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Diese Frage beschäftigt manche, insbesondere nachdem eine stark esoterische Prägung führender Leute dieser Veranstaltungen unübersehbar geworden ist und außerdem die Annahme im Raum steht, daß der Kopf der Bewegung, Michael Ballweg, selbst als Freimaurer und Illuminat auf der Seite derer stünde, die den ganzen Coronawahnsinn zu verantworten haben.

Darf ein Christ also bei Querdenkendemos mitmachen?

Ich beantworte diese Frage zunächst mit einer Gegenfrage: Darf ein Christ bei einem ungläubigen Bäcker Brötchen kaufen?

Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Es geht um die Unterscheidung der verschiedenen Reiche, in denen wir als Christ leben. Als Christen gehören wir wesensmäßig ins Reich Gottes. Wir leben aber auf dieser Erde auch noch im gottlosen Reich dieser Welt, dessen Gott und Fürst Satan ist. Das wird sich erst ändern, wenn der wiedergekommene Christus selbst als König im tausendjährigen Reich auf dieser Erde herrschen wird. Bis dahin leben wir, ob es uns gefällt oder nicht, sowohl im Reich Gottes wie im Reich dieser Welt.

Für unser Verhalten in diesen beiden Reichen gelten verschiedene Grundsätze. Zwar sollen wir uns in beiden als Christen dem Wesen Gottes gemäß verhalten. Aber wir können nicht an Veranstaltungen, die zum Reich dieser Welt gehören, dieselben Maßstäbe anlegen, wie an Veranstaltungen, die ins Reich Gottes gehören.

Früher gab es auch unter Frommen hitzige Diskussionen, ob bibeltreue Christen zum Kirchentag gehen sollten.…

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Ehrlich gesagt hätte ich mit dieser Entwicklung nicht gerechnet. Soweit über butenunbinnen sowie idea zu hören ist, hat das heutige Gespräch zwischen der bremischen Kirchenleitung und Olaf Latzel ergeben, daß Olaf Latzel nach seinem Urlaub seinen Dienst wieder aufnehmen darf.

Olaf Latzel habe sich zu einer „Mäßigung im Rahmen seines Verkündigungsauftrags verpflichtet“, teilte die Bremische Evangelische Kirche mit. Über weitere Inhalte des Gesprächs wurde offenbar Vertraulichkeit vereinbart.

Beten wir weiter, daß auch die absurde Anklage wegen Volksverhetzung fallengelassen wird. Der ohnehin schwammige § 130 StGB ist hier meines Erachtens eindeutig in keiner Weise zutreffend. Denn er greift, wenn jemand „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ zu Hass etc. aufstachelt. Homosexuelle als solche sind aber weder „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“.

Der Volksverhetzungsparagraph wird leider von Staatsanwaltschaften, vermutlich vor allem auch auf politische Weisung hin, nach meiner Wahrnehmung häufig rechtlich übelst mißbraucht, um politisch Andersdenkende jedweder Art zu diffamieren und unter Druck zu setzen. Im Grunde sollte sich Olaf Latzel überlegen, die Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung zu verklagen, wenn diese die Anklage wegen Volksverhetzung nicht umgehend fallenläßt.…

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