Liebe Mitbeter,

mit Urteil vom 18. Juli 2022 (Az. 203 StRR 179/22) hat das Bayerische Oberste Landesgericht erfreuliches Rückgrat bewiesen.

Wie die Anwaltskanzlei „Bögelein & Dr. Axmann“mitteilt: „Die von Rechtsanwalt Mario Bögelein vertretene Angeklagte wurde in allen drei Instanzen vom Verdacht des Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor dem Amtsgericht Neumarkt, dem Landgericht Nürnberg und dem Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Staatskasse.

Der Hintergrund der Geschichte: es war offenbar eine Maskenbefreiung hinsichtlich ihrer Gültigkeit in Frage gestellt worden, da der ausstellende Arzt selbst keine körperliche Untersuchung vor Ausstellen der Befreiung vorgenommen hatte. Diesbezüglich stellte das Gericht fest, daß die Befreiung dennoch gültig ist. Die Begründung: „Das von der Angeklagten im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle vorgelegte Attest enthält nach den Urteilsgründen keine unwahre Aussage über den Gesundheitszustand der Angeklagten.“ Dies gelte „unabhängig davon, ob das Attest telefonisch oder per E-Mail angefordert wurde, also ohne vorherige körperliche Untersuchung durch den Arzt.“ Es hat den Anschein, daß eine entsprechende Untersuchung vorher durch einen anderen Arzt durchgeführt wurde, auf deren Befund sich der Arzt, der dann die Maskenbefreiung ausgestellt hat, sich stützte (https://reitschuster.de/post/bayerisches-olg-maskenattest-auch-ohne-untersuchung-rechtens/ ).

Die Maske soll als Symbol der Unterdrückung, der Beraubung der unverwechselbaren Persönlichkeit und Individualität um jeden Preis offenbar durchgesetzt werden. Einen nachweisbaren medizinischen Wert hat sie nach meinem Kenntnisstand nie gehabt, ganz im Gegenteil! Durch anerkannte und autorisierte Fachleute wurden nach meinen Informationen hinter der Maske Stickoxidkonzentrationen gemessen, die um ein vielfaches über den am Arbeitsplatz zulässigen Höchstwerten liegen! Eine Schädigung des gesamten Menschen und all seiner Organe durch die Maske liegt damit im Bereich des Möglichen und zu Erwartenden.

Wir halten als positives Zwischenergebnis fest: Noch zuckt der Rechtsstaat.

Ja, wir haben einen Rechtsstaat!

Wir bekennen uns ausdrücklich und nachdrücklich zu ihm!

Und wir wollen ihn mit ganzer Kraft und Gottes Hilfe schützen, bewahren und wiederherstellen, soweit er durch Unrecht- und Willkürherrschende bereits demontiert und beschädigt wurde!.

Es ist wichtig festzuhalten: Auch wenn Unrecht- und Willkürherrschende mit ihren Vasallen das Recht auf viele erdenkliche Weise beugen und brechen, Recht bleibt desungeachtet Recht!

Unrecht wird nicht zu Recht, auch wenn alle Gerichte des Landes Unrecht sprechen würden!

Der HERR liebt das Recht (Psalm 37,28)!

Beten wir, daß der Herr mithilft, das Recht in unserm Staat zu schützen und wiederherzustellen. Dafür sind Regierungen von ihm berufen und eingesetzt. Unsere Aufgabe als Christen ist es, sie daran zu erinnern und für sie zu beten, daß sie ihr Amt in diesem Sinne wahrnehmen und nicht mißbrauchen.…

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Diese Frage beschäftigt manche, insbesondere nachdem eine stark esoterische Prägung führender Leute dieser Veranstaltungen unübersehbar geworden ist und außerdem die Annahme im Raum steht, daß der Kopf der Bewegung, Michael Ballweg, selbst als Freimaurer und Illuminat auf der Seite derer stünde, die den ganzen Coronawahnsinn zu verantworten haben.

Darf ein Christ also bei Querdenkendemos mitmachen?

Ich beantworte diese Frage zunächst mit einer Gegenfrage: Darf ein Christ bei einem ungläubigen Bäcker Brötchen kaufen?

Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Es geht um die Unterscheidung der verschiedenen Reiche, in denen wir als Christ leben. Als Christen gehören wir wesensmäßig ins Reich Gottes. Wir leben aber auf dieser Erde auch noch im gottlosen Reich dieser Welt, dessen Gott und Fürst Satan ist. Das wird sich erst ändern, wenn der wiedergekommene Christus selbst als König im tausendjährigen Reich auf dieser Erde herrschen wird. Bis dahin leben wir, ob es uns gefällt oder nicht, sowohl im Reich Gottes wie im Reich dieser Welt.

Für unser Verhalten in diesen beiden Reichen gelten verschiedene Grundsätze. Zwar sollen wir uns in beiden als Christen dem Wesen Gottes gemäß verhalten. Aber wir können nicht an Veranstaltungen, die zum Reich dieser Welt gehören, dieselben Maßstäbe anlegen, wie an Veranstaltungen, die ins Reich Gottes gehören.

Früher gab es auch unter Frommen hitzige Diskussionen, ob bibeltreue Christen zum Kirchentag gehen sollten.…

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