Die trockene Hitze der vergangenen Wochen und Monate scheint nach meiner persönlichen Einschätzung auch einige Hirne ausgedörrt und hinsichtlich ihrer intellektuellen Leistungs- und Wahrnehmungsfähigkeit maßgeblich beeinträchtigt zu haben.
So versteigt sich VEF-Präsident Christoph Stiba zu der Aussage: „Die Abschottung gegen Flüchtlinge in elementarer Not sei menschenverachtend. Europa ist dabei, seine Seele zu verkaufen“ (idea-spektrum 4.7.2018, Seite 6). Und obwohl bei uns im Süden die Trockenheit nicht so extrem wie andernorts war, scheint sie auch hier manch geistige Wüste hinterlassen zu haben. Die Synodale der Lebendigen Gemeinde, Franziska Stocker-Schwarz „forderte mehr Respekt gegenüber Hilfsorganistionen, die im Mittelmeer tätig seien. Sie dürften nicht als Schleppergehilfen diffamiert werden: „Einen Menschen aufzunehmen und zu retten, ist ein göttliches Gebot“ (idea-spektrum 11.7.2018, Seite 33). Es ist erschreckend, so ungeistliches und dümmliches Geschwafel aus dem Munde einer Person zu hören, die immerhin in der Ludwig-Hofacker-Gemeinde in Stuttgart Nachfolgerin von Pfarrer Winrich Scheffbuch war. Welch geistlicher Niedergang!
Versuchen wir deshalb schnellstmöglich, die Regionen geistiger und geistlicher Dürre- und Hitzeschäden zu verlassen, und ganz nüchtern und biblisch nachzufragen: Was sagt Gottes Wort wirklich? Was entspricht Gottes Wesen und Handeln in dieser Situation?
Daß die „Seenotretter“ im Mittelmeer tatsächlich weithin Schleppergehilfen sind, liegt auf der Hand. Ohne diese Schlepper- und Schleuserschiffe gäbe es so weder die Schleuser in Afrika noch diejenigen, die sich selbst in Seenot bringen. Denn beide handeln wohl einzig und allein im Vertrauen darauf, daß die Schlepper- und Schleuserschiffe der sogenannten „Seenotretter“ zur Stelle sind und die Erpresser und Nötiger von ihren seeuntauglichen Luftmatratzen aufnehmen und nach Europa bringen. Der Zusammenhang liegt so eindeutig auf der Hand und ist meines Wissens auch so umfassend erwiesen, daß es hier wohl keiner Diskussion bedarf.
Ist es nun „göttliches Gebot“ und damit christliche Pflicht, wie Frau Stocker-Schwarz behauptet, jemanden „aufzunehmen“, der sich selbst absichtlich in Seenot und Lebensgefahr gebracht hat? Ich habe hier ganz große Zweifel. Sachlich befinden wir uns mit solchem Verhalten in der Nähe von Nötigung und Erpressung gemäß § 240 und 253 StGB. Denn diese Menschen versuchen andere zur Rettung ihres Lebens aus Seenot zu zwingen. Sie versuchen damit zugleich, Zugang zu den Sozialleistungen und zur Gesundheitsfürsorge in Europa und insbesondere in Deutschland zu erpressen zum eindeutigen finanziellen Nachteil des deutschen Volkes. Ob hier der juristische Tatbestand von Nötigung und Erpressung gegeben ist, vermag ich als Nicht-Jurist nicht festzustellen, rein sachlich dürfte dies weitgehend der Fall sein.…