Ehrlich gesagt hätte ich mit dieser Entwicklung nicht gerechnet. Soweit über butenunbinnen sowie idea zu hören ist, hat das heutige Gespräch zwischen der bremischen Kirchenleitung und Olaf Latzel ergeben, daß Olaf Latzel nach seinem Urlaub seinen Dienst wieder aufnehmen darf.
Olaf Latzel habe sich zu einer „Mäßigung im Rahmen seines Verkündigungsauftrags verpflichtet“, teilte die Bremische Evangelische Kirche mit. Über weitere Inhalte des Gesprächs wurde offenbar Vertraulichkeit vereinbart.
Beten wir weiter, daß auch die absurde Anklage wegen Volksverhetzung fallengelassen wird. Der ohnehin schwammige § 130 StGB ist hier meines Erachtens eindeutig in keiner Weise zutreffend. Denn er greift, wenn jemand „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ zu Hass etc. aufstachelt. Homosexuelle als solche sind aber weder „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“.
Der Volksverhetzungsparagraph wird leider von Staatsanwaltschaften, vermutlich vor allem auch auf politische Weisung hin, nach meiner Wahrnehmung häufig rechtlich übelst mißbraucht, um politisch Andersdenkende jedweder Art zu diffamieren und unter Druck zu setzen. Im Grunde sollte sich Olaf Latzel überlegen, die Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung zu verklagen, wenn diese die Anklage wegen Volksverhetzung nicht umgehend fallenläßt.…