Liebe Mitbeter,
„Wehe, wenn sie losgelassen!“ Dieser Titel eines netten Films mit Peter Alexander aus dem Jahr 1958 paßt wesentlich weniger nett als vielmehr hochdramatisch auf unsere deutschen „Spitzen“politiker. Da tönte die unsägliche Kriegstreiberin Annalena Baerbock von der Melonenpartei am 24.1.2023 vor dem Europarat doch tatsächlich: „Wir kämpfen einen Krieg gegen Rußland“ (https://www.t-online.de/nachrichten/ukraine/id_100119062/moskau-fordert-klaerung-zu-baerbock-aussage-um-krieg-gegen-russland-.html). Daß diese Dame nicht immer weiß, wovon sie redet, ist längst vielfach aktenkundig. Aber allmählich drängt sich doch die Frage auf: Ist die Dame überhaupt noch zurechnungsfähig? Und ist der Schaden, den sie fortlaufend anrichtet, nicht weit höher als der der unglücklichen Verteidigungsministerin Lambrecht. Wie lange will Scholz an dem Bock, den er mit dieser Berufung geschossen hat, noch festhalten?
Weiter frage ich mich: Haben sich deutsche Kriegstreiber denn überlegt, auch welcher Grundlage sie handeln? Deutschland hat meines Wissens seit den beiden Weltkriegen keinen Friedensvertrag mit den „Feindmächten“, zu denen auch Rußland gehört. Es herrscht lediglich Waffenstillstand. Hat die deutsche Regierung nicht längst durch die Waffenlieferungen an die Ukraine samt Ausbildung ukrainischer Soldaten an deutschen Waffen diesen Waffenstillstand gebrochen? Schon im vergangenen Jahr stellte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest, daß mit der Ausbildung an gelieferten Waffen von Soldaten der kriegsführenden Partei das liefernde Land selbst den „gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen würde“ (https://www.bundestag.de/resource/blob/892384/d9b4c174ae0e0af275b8f42b143b2308/WD-2-019-22-pdf-data.pdf).
Wir werden demnach feststellen müssen: Aus diesem gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung hat die deutsche Regierung unser Land längst hinausgeführt. Wir befinden uns bestenfalls noch in einer rechtlichen Grauzone bezüglich der Frage, ob wir in den Krieg mit Rußland eingetreten sind oder (noch) nicht.
Damit drängen sich weitere Fragen auf: Ist Rußland damit völkerrechtlich legitimiert,…