Kürzlich hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen zum weitgehenden Verbot von Konversionsbehandlungen Homosexueller. Heute (28.12.2019) habe ich den Text von der Seite des Bundesgesundheitsministeriums heruntergeladen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/Konversionstherapienverbot_Kabinett.pdf). Ich versuche auf der Grundlage dieses Textes als Nichtjurist eine erste Einschätzung, wobei ich für Korrektur und Ergänzungen durch Juristen dankbar bin.

Daß es sich bei diesem Gesetz um ein ideologisches Kampfpapier handelt, ist auf dem Hintergrund der sexuellen Orientierung des derzeit amtierenden Bundesgesundheitsministers wie auch etlicher Passagen im Gesetzestext selbst meines Erachtens unübersehbar. In der Begründung wird dies ganz offen unter Punkt 3.Zielsetzung zugegeben: „Ziel ist … die Interessen der betroffenen Menschen zu stärken und deren gesellschaftliche Diskriminierung zu bekämpfen“. Ich persönlich verstehe dies nicht anders, als daß auch dieses Gesetz wesentlich der Umerziehung der Gesellschaft dienen soll.

Um diese Umerziehungsmaßnahme mit dem Anschein von Legitimität, ja sachlicher Notwendigkeit, zu versehen, werden weitgehende und schreckliche Schäden für Homosexuelle durch „sogenannte Konversionstherapien“ behauptet. Mit solchen würde „in die sexuelle und geschlechtliche Entwicklung und Selbstbestimmung, in die körperliche Unversehrtheit sowie den Achtungsanspruch und die Ehre des Einzelnen eingegriffen“. Ich vermute bis zum Erweis des Gegenteils, daß man im Blick auf den Schutz pädophiler Neigungen und Verhaltensweisen exakt ebenso argumentieren könnte. Und klingen derartige Aussagen nicht extrem verlogen, wenn wir auf geduldete wenn nicht sogar geförderte Praktiken der sexuellen Früherziehung in Kitas und Schulen schauen?

Konversionstherapien würden beispielsweise „Depressionen, Ängste und gesteigerte Suizidalität, zum anderen Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte“ verursachen. Dabei wird die Frage völlig ausgeblendet, in wieweit derartige Probleme schon durch die homosexuelle Neigung an sich und viel weniger durch Konversionstherapien verursacht sein könnten.…

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Jesus, der Herr der Kirche, stellte schon vor 2000 Jahren fest: „Niemand kann zwei Herren dienen: entweder er wird den einen hassen und den andern lieben, oder er wird dem einen anhangen und den andern verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“  (Matthäus 6,24).

Deshalb haben sich die sogenannten „Kirchen“ offenkundig schon lange entschlossen, dem Mammon, also dem lieben Geld, zu dienen, und den allmächtigen Gott, ihren Herrn Jesus Christus, zu hassen und zu verachten.

Ein sehr eindrückliches Beispiel liefert dafür, gerade noch rechtzeitig zur Weihnachtszeit, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Eine 66-Jährige klagte dagegen, daß ihr das Finanzamt für die Jahre 2012 und 2013 Kirchensteuer in Höhe von 1900,- € abgezogen hatte. Auf welchen Anlaß hin hier Ermittlungen angestellt wurden, obwohl der guten Frau offenbar jahrzehntelang keine Kirchensteuern abgezogen worden waren, bleibt unklar (https://www.tag24.de/nachrichten/streit-um-kirchensteuer-gerichtsprozess-berlin-als-baby-getauft-1310732#article).

Das Berliner Verwaltungsgericht entschied nun am 12.Dezember, daß die Frau die Kirchensteuer bezahlen muß. Sie war zwar der Überzeugung, daß ihre Eltern bei ihrem Austritt wenige Jahre nach ihrer Geburt auch ihren Austritt erklärt hätten. Weshalb sie ja auch jahrzehntelang offenbar nie zur Kirchensteuer veranlagt worden sei. Außerdem sei es ihrer Meinung nach unrechtmäßig, eine Kirchenmitgliedschaft an die Taufe zu binden (https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/berlin-kirche-verwaltungsgericht-weist-klage-gegen-kirchensteuer-nachzahlung-ab.html).

Dem Berliner Verwaltungsgericht wird man vielleicht den Vorwurf machen können, die Tatsache nicht ausreichend berücksichtigt zu haben, daß die Frau jahrzehntelang keine Kirchensteuer bezahlen mußte, also offenbar nicht als evangelisches Kirchenmitglied erfaßt war. Der Skandal liegt vor allem bei der Kirche. Allerdings auch beim Staat, der für die Kirche das Geld eintreibt! Tatsächlich hätte die Rechtslage längst dahin geändert werden müssen, daß eine kirchensteuerpflichtige Mitgliedschaft nur durch einen bewußten Eintritt, z.B. frühestens mit der Konfirmation, begründet wird, und nicht durch die Taufe oder eine unbedachte Aussage beim Einwohnermeldeamt.

Da liegt nämlich der nächste Skandal. …

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