Leider kann ich mich immer wieder nicht des Eindrucks erwehren, daß in diesen Tagen tatsächlich nicht wenige Christen weitgehend ohne Hoffnung beten – wenn sie überhaupt beten. Mir fiel das aktuell wieder auf an den Kommentaren zur derzeitigen Auseinandersetzung zwischen Merkel und Seehofer. Gewiß dürfte hier vieles, wenn nicht alles inszeniert, sein. Wenn nicht von den unmittelbaren Kontrahenten selbst, dann wohl zumindest von den Hintergrundmächten, an deren Strippen sie hängen.

Besteht deshalb keine Hoffnung auf Besserung für unser Land? Müssen wir deshalb die Möglichkeit ausschließen und das Gebet einstellen, daß Gott uns von dieser rechtsbrecherischen Regierung befreit und uns Regierungen in Bund und Ländern schenkt, die vorrangig das Wohl des eigenen Volkes im Auge haben, wie das ihr Auftrag ist und wie sie es in ihrem Amtseid geschworen haben?

Mitnichten!!! Das betone ich mit drei Ausrufezeichen, wiewohl ich die Macht der Mächtigen im Hintergrund zumindest erahne, vermutlich nicht weniger als wir alle das tun. Wir müssen uns aber vor Augen halten, daß ein vermeintlicher „Realismus“ in sich eine gefährliche Nähe zum „Pessimismus“ enthält. Gerade als Christen haben wir überhaupt keinen Grund, bei aller realistischen Wahrnehmung der Lage, in Pessimismus abzugleiten. Als Christen wissen wir nämlich, daß die entscheidende Realität nicht die irdische, sondern die göttliche ist! Christlicher Realismus läßt sich deshalb niemals allzusehr beeindrucken von den irdischen Gegebenheiten. Denn er vertraut auf die Macht des himmlischen Vaters als oberster und letztlich alleiniger echter Realität.…

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So verstehe ich einen Beitrag in idea-spektrum vom 9.5.2018 unter dem Titel: „Kirchenasyl schützt nicht grundsätzlich vor Abschiebung“. Daß Kirchen und Freikirchen mit der Gewährung von Kirchenasyl rechtskräftige Abschiebeurteile unterlaufen und damit doch wohl rechtswidrig handeln, ist mittlerweile anscheinend amtlich geregelt. So ist im Beitrag zu lesen: „Nur wenn das Amt (gemeint das BAMF) aufgrund des Kirchenasyls eine erneute Überprüfung der Abschiebung anordne, könne die Strafbarkeit (bezüglich des illegalen Aufenthalts) entfallen. Durch das Kirchenasyl versuchen Gemeinden, ausreisepflichtigen Flüchtlingen befristet Schutz zu gewähren. Das wurde bereits 2015 zwischen den beiden großen Kirchen und dem Amt in einer Vereinbarung geregelt.“

Wichtig dürften hier mehrere Details sein. So zunächst das Stichwort „ausreisepflichtig“. Es handelt sich also um sogenannte „Flüchtlinge“, die eine rechtsgültige Pflicht zur Ausreise haben. Deren Aufenthalt in Deutschland über den gesetzten Termin hinaus stellt eine Straftat gemäß § 95 des Aufenthaltsgesetzes dar! Grundsätzlich ist sogenanntes „Kirchenasyl“ also wohl als Straftat der rechtswidrigen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu bewerten!

Bemerkenswert, daß ausgerechnet das BAMF eine Vereinbarung zum Rechtsbruch mit Kirchen und Freikirchen geschlossen hat (https://www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/20151217-0030-pressemitteilung-kirchenasyl.html), welche diese Straftat durch die Hintertür weitgehend legitimieren soll. Der Vorgang sollte auch im Licht des aktuellen BAMF-Skandals bewertet werden!

Sehr verräterisch dürfte der Zeitpunkt dieser Vereinbarung sein. Gemäß Verlautbarung des BAMF, siehe obiger Link, war dies der Februar 2015. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Der Zeitpunkt läßt erahnen, wie die rechtswidrige Flutung Deutschlands mit illegalen Invasoren frühzeitig auf allen nur erdenklichen Schienen vorbereitet wurde.…

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