Nein, ein Volksverhetzer ist Olaf Latzel ganz gewiß nicht. Das kann er gar nicht sein. Denn Olaf Latzel ist bibeltreuer Christ und Verkündiger des Evangeliums. Als solcher verkündet er die Liebe Gottes zu jedem Menschen, auch zu jedem Sünder! Als solcher brandmarkt er nötigenfalls aber auch Sünde mit scharfen Worten. Daß Olaf Latzel deshalb gar kein „Volksverhetzer“ sein kann, ist deshalb auch jedem klar, der nur ein kleines bißchen mitdenkt.
(Worauf ich im Sommer schon hingewiesen habe: Der ohnehin schwammige § 130 StGB ist hier meines Erachtens eindeutig in keiner Weise zutreffend. Denn er greift, wenn jemand „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ zu Haß etc. aufstachelt. Homosexuelle als solche sind aber weder „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“. Es handelt sich deshalb meines Erachtens um einen eindeutigen Mißbrauch des § 130 StGB im Prozeß gegen Olaf Latzel!)
Nun sehen wir aber am Prozeß gegen Olaf Latzel, daß es leider Menschen gibt, die gar nicht mitdenken, sondern ganz gezielt mißverstehen wollen. Ich persönlich gehe bis zum Erweis des Gegenteils davon aus, daß leider auch die Staatsanwältin Frau Marlene Wieland zu diesen Menschen gehört. Gnadenlos reitet sie im Interesse eines maximalen Mißverständnisses vor allem auf einer Formulierung herum, die Olaf Latzel im vermeintlich geschützten Raum ungeschützt gemacht hat.
Ja, es stimmt: Wenn man Olaf Latzels Formulierung, daß überall die Verbrecher vom Christopher-Street-Day rumlaufen und ihre Partys feiern, komplett sowohl aus dem Zusammenhang des sonst im Eheseminars Gesagten wie auch der gesamten, dieser Äußerung meines Wissens schon seit mehreren Jahren vorausgegangenen Provokationen, reißt, dann kann man sie im Sinne einer pauschalen Diffamierung von gleichgeschlechtlich Lebenden fehlinterpretieren. Aber auch nur dann!
Frau Staatsanwältin Marlene Wieland ist offenbar wild entschlossen, diese offenkundige Fehlinterpretation als einzig mögliche Interpretation gelten zu lassen. Denn sie will die Verurteilung von Olaf Latzel als Volksverhetzer. Sie will einen vorbestraften Pfarrer Olaf Latzel. Sie will ihn mit dieser Vorstrafe beschädigen und den Boden bereiten für ein nachfolgendes Disziplinarverfahren der Bremischen Kirche gegen Olaf Latzel mit allen dann möglichen Konsequenzen! Das jedenfalls ist mein persönlicher Eindruck.
Deshalb läßt sie auch den völlig glaubhaften Einwand von Olaf Latzel nicht gelten, „er habe mit den Verbrechern vom Christopher-Street-Day nur diejenigen gemeint, die seit mehreren Jahren die St.-Martini-Gemeinde provozieren: mit Vandalismus, Schmierereien, Aktionen und Morddrohungen“ (https://www.erf.de/themen/gesellschaft/ich-bin-nicht-das-monster-zu-dem-ich-gemacht-worden-bin/2270-542-6871).
Frau Staatsanwältin Marlene Wieland will offenbar auch nicht berücksichtigen, worauf in einem überraschend moderaten Beitrag der taz deren Reporter Benno Schirrmeister hinweist. Von der taz hätte ich ehrlich gesagt einen hetzerischen Artikel gegen Olaf Latzel erwartet. Statt dessen lese ich einen um ein erfreuliches Verständnis bemühten Beitrag, von dem sich die genannte Frau Staatsanwältin eine dicke Scheibe abschneiden könnte.
Ganz im Gegensatz zu Frau Wieland nimmt Herr Schirrmeister in Olaf Latzels Äußerungen nicht nur „Anknüpfungspunkte für den Vorwurf auf Volksverhetzung“ wahr, sondern auch „Entlastungsmomente“. So weist Schirrmeister darauf hin,
daß Olaf Latzel zwar von Hochzeitsgeschenken für gleichgeschlechtliche Paare abrät, ansonsten aber zu Respekt ihnen gegenüber aufgefordert hat. Da eine Aussage immer im Gesamtkontext des Gesagten zu hören und zu bewerten ist, sollte allein mit der Wahrnehmung dieser Mahnung zum Respekt gegenüber gleichgeschlechtlich Lebenden der Vorwurf der Haßrede und Volksverhetzung erledigt sein!
Weiter weist der Reporter der taz darauf hin, daß die Ausführungen von Olaf Latzel ursprünglich ausdrücklich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren! Und hält dies ausdrücklich für ein ganz wichtiges Entlastungsmoment für Olaf Latzel.
Außerdem hält Benno Schirrmeister fest: „Heikel am Verfahren bleibt, dass es das Grundrecht auf Religionsfreiheit berührt. Dass die Staatsanwaltschaft befand, Latzel habe sich mit seinem Versuch, eine feindselige Haltung gegen LBGTI-Menschen zu erzeugen `weitreichend vom evangelischen Glauben entfernt´, ist problematisch. Zu Recht wies die Verteidigung darauf hin, dass diese Feststellung gerade nicht staatlichen Behörden obliegen könne“.
Nochmals: ich bin außerordentlich positiv überrascht, bei aller erkennbaren Abneigung des Reporters gegen die Position von Olaf Latzel, so differenzierte Worte in der taz zu lesen.
Glasklar ist, daß sich Olaf Latzel natürlich keinesfalls vom evangelischen Glauben entfernt hat, sondern statt dessen präzise das wieder- und weitergibt, was Gott in seinem Wort unzweifelhaft offenbart und geboten hat. Olaf Latzel muß in seinem Hirtenamt den Sünder vor dem Weg in die Verdammnis warnen, sonst wird er mitschuldig am Verlorengehen des Sünders.
Beten wir, daß die Richterin Ellen Best mehr Bereitschaft zum Hinhören, Mitdenken und Verstehen-Wollen an den Tag legt als Frau Wieland.
Wie auch immer: Gott wird weiterhin seine schützende und segnende Hand über Olaf Latzel und auch über der Gemeinde St. Martini halten, wenn diese ihm allen Widerständen und Angriffen und Verhetzungen zum Trotz die Treue halten. Darum wollen wir beten und heute schon danken!
Unser Herr Jesus Christus möge Olaf Latzel und St. Martini genau auf dem Weg leiten, auf dem sie in bestmöglicher Weise weiterhin in aller gebotenen Klarheit das ihnen aufgetragene Evangelium verkündigen können.
Sehr geehrter Herr Tscharntke,
Ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen und Ihren Gemeindemitgliedern für den geistlichen Beistand durch Wort und Gebet.
Bleiben Sie gesund und seien Sie Jesus anbefohlen
Gesegnete Grüße aus Oldenburg
Ein St. Martini Mitglied
Nein , Olaf ist kein Volksverhetzer ! Aber die Obrigkeit ist Gnadenlos geworden ! Denn die Ungerechtigkeit wird am Ende
Überhand nehmen !
Ich vermute , dass wir noch nicht am Anfang der Wehen sind , allerdings kurz davor und wir werden uns noch alle wundern ,
wass da noch auf uns zu kommen mag !
Seit 2015 sind so viele Vergewaltiger / Mörder freigesprochen worden oder 2 Jahre auf Bewehrung , und die weniger
Schuldigen packt man am Arsch ! Darum auch , die Ungerechtigkeit wird Überhand nehmen !
Grund meines Kommentars ist ausschliesslich, Ihnen, Herr Tscharntke, für Ihre Solidarität zu danken.
Aber ich habe auch einen (Informations-) Gewinn durch Ihren Artikel, weil sie begründen: „Es handelt sich deshalb meines Erachtens um einen eindeutigen Mißbrauch des § 130 StGB im Prozeß gegen Olaf Latzel!)“.
Das mag wahr und richtig sein, aber darum geht es gar nicht. M.M. nach ist die Absicht, einen Mann Gottes zu paralysieren, ihn kapazitätsmässig zu binden, mit anderen Sachen zu beschäftigen, um ihn von seiner so erfolgreichen Verkündigung abzuhalten. Neben möglicher disziplinarischer Konsequenzen.
Ihre Beiträge bleiben wichtig! Insofern noch einmal Dank!
Bis 2007 kenne ich ja Olaf noch aus Siegen , leider höre ich von seiner Frau gar nichts mehr ,
sei denn , sie ist neutral und hält sich zurück ???
LG
Claus
Vielleicht wird mit der Anklage gegen Olaf Latzel auch das Ziel verfolgt: „Bestrafe einen, erziehe hundert“, um bibeltreue Pastoren und Gläubige zu verunsichern und sie mundtot zu machen, damit sie in der Öffentlichkeit nicht mehr aussprechen, was die Bibel zu dem Thema sagt.
Antwort von Jakob:
Ganz gewiß ist das Teil der Strategie, davon ist jedenfalls auszugehen. Es geht um Einschüchterung aller, die es wagen sollten, sich kritisch gegen gleichgeschlechtliche Beziehungen und Genderwahn auszusprechen.
@ # 1027:
…das meinte ich mit: das Gericht weiß, wenn es die Tagessätze bemißt, um die dienstrechtlichen Auswirkungen (letztere kommen für Olaf Latzel obendrauf und bleibt in Freikirchen zumindest erspart – wobei Jakob auf die dortige Abhängigkeit von der Gemeinde aufmerksam macht).
Ich gehe nicht davon aus, daß der Dienstherr hier auf Weiterungen verzichtet (sicher nicht bei dem Straftatbestand), dann stehen Kürzungen der Dienstbezüge u.a. im Raum.
Allein der hohe Tagessatz wird jeden zum Nachdenken bringen (erinnert mich an die blöden Witze, wo man einen Polizisten erst nach
dem Preis der Schimpfwörter fragt und dann lieber die Klappe hält).
@ #1000:
Das Nettogehalt eines Pastors, der beamtenrechtlich gleichgestellt ist, kenne ich auch nicht, zumindest geht das Gericht von einem
verfügbaren Einkommen von 2700 € aus, denn der Tagessatz ist immer 1/30… inwieweit persönliche Verhältnisse berücksichtigt werden oder wurden [Miete, Versicherungen, Unterhaltspflichten etc.] ist sicher eine Frage des Einzelfalls.
Mehrere Monate faktisch kein Einkommen zu haben, ist gewiß spürbar.
Die klare Sprache von Olaf Latzel habe ich erst kürzlich per YouTube (wird das alles bald gelöscht ?) in einer älteren Predigt sehr geschätzt – damit war ein biblisches Thema so leicht verständlich !
Stammt der Ausspruch nicht gerade von Martin Luther, der kein Blatt vor den Mund nahm, man solle „dem Volk auf’s Maul schauen“ !?