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21.7.2024 – 454. Abend der Gebetsinitiative für unseren Staat – unser Volk und Vaterland – zum Heil der Menschen und zur Ehre Gottes, unseres himmlischen Vaters

Liebe Mitbeter,

Du sollst der Menge nicht auf dem Weg zum Bösen folgen“ (2.Mose 23,2). Diese Mahnung aus dem Wort Gottes wollen wir uns stets vor Augen halten und dafür beten, daß möglichst viele Menschen in Deutschland, auch und gerade solche in verantwortlichen Positionen, dies ebenfalls beherzigen und in die Tat umsetzen!

Die vergangenen Tage standen unter dem Eindruck von zwei Mega-Ereignissen. Zum einen der Anschlag auf Donald Trump, zum andern das Verbot des Medienorgans Compact.

Bezüglich des Anschlags auf Trump kann es meines Erachtens nicht den geringsten Zweifel geben, daß die für die Sicherheit Trumps Verantwortlichen in diesen Anschlag involviert waren und ihn ermöglicht haben.

Dazu in Kürze die mir bekannten wichtigsten Fakten:

  1. das Dach, von dem der Attentäter schoß, blieb unbewacht, obwohl sich von dort ein perfektes Schußfeld bot, nur etwa 135m Distanz zu Trumps Podest – für jeden halbwegs tauglichen Schützen eine Minimalentfernung.
  2. Bereits eine Stunde bevor die Schüsse auf Trump fielen, stuften örtliche Sicherheitskräfte den mutmaßlichen Täter als verdächtig ein und informierten darüber den Secret Service, verloren ihn dann aber offenbar wieder aus den Augen.
  3. Noch rund 20 Minuten bevor die Schüsse fielen, hat ein Scharfschütze den Attentäter auf dem Dach entdeckt.
  4. Außerdem haben Zuschauer Minuten vor den Schüssen lautstark auf den Attentäter hingewiesen und auf seinen Aufenthaltsort auf dem Dach gezeigt.

Trump wurde erfreulicherweise nur am Ohr getroffen. Sollte er gewählt werden, wird es spannend, ob er den Ukrainekrieg zeitnah beenden kann und wird, wofür wir alle beten sollten. Denn welcher vernünftige und verantwortungsbewußte Mensch kann eine Fortsetzung dieses Schlachtens wirklich wollen?

Für uns in Deutschland ist das zweite Ereignis von kaum geringerer Bedeutung. Nancy Faeser verbot das Medienorgan „Compact“. Sie bediente sich aufgrund der Pressefreiheit, die einen solchen Schritt in dieser Form rechtlich meines Wissens unmöglich gemacht hätte, eines rechtlich ebenfalls höchst fragwürdigen Tricks: Sie erklärte kurzerhand das Medienorgan in der Rechtsform einer GmbH zu einem Verein im weitesten Sinne und meinte,  nun autorisiert zu sein, diesen „Verein“ zu verbieten.

Formalrechtlich mag diese Frage von hoher Bedeutung sein, inhaltlich ist sie meines Erachtens eher eine unbedeutende Randfrage. Sachlich viel wichtiger und für die Demokratie, Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit sowie unsere gesamte verfassungsmäßige Ordnung von zutiefst bedrohlicher und zerstörerischer Bedeutung, ist die Tatsache, daß als bisher bekannte Verbotsgründe nur Dinge genannt sind, die nach Einschätzung von Fachleuten allesamt durch die Meinungsfreiheit und damit durch unsere verfassungsgemäße Ordnung gedeckt und unangreifbar sind, völlig unabhängig von der Frage, wie man zum Inhalt der von Faeser und Co. kritisierten Äußerungen stehen mag.

So hat sich unverzüglich ein breites Feld von Fachleuten aus den Bereichen Politik, Justiz und Journalismus zum Vorgehen Faesers äußerst kritisch geäußert. Bundestagsvizepräsident Wolfang Kubicki (FDP) brachte zeitnah den Rücktritt von Faeser ins Spiel:Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“, schrieb er auf Facebook. Der renommierte Medienanwalt Ralf Höcker warnte: „Eine AfD an der Macht müßte nicht erst offiziell die Diktatur ausrufen. Es bedürfte keines Ermächtigungsgesetzes. Es würde völlig genügen, nach der Machtübernahme die bisherige Begründungspraxis 1 zu 1 fortzuführen“, schrieb er auf X.

Der liberale Publizist Rainer Zitelmann forderte auf X seine Parteikollegen in der FDP auf, das Vorgehen der Bundesinnenministerin zu verurteilen. „Eine solche Partei darf nicht schweigend zuschauen, wie Frau Faeser unsere liberale Demokratie Stück für Stück zerstört.

Anna Schneider, Chefreporterin der Tageszeitung „Die Welt“, formulierte recht scharf: „und ich fürchte aber, daß Nancy Faeser `Meinungsfreiheit´ nicht mal buchstabieren könnte, wenn man ihr eine Waffe an den Kopf hält“. Das ist natürlich die persönliche Meinung von Frau Schneider. Ich vermute aber, daß sie derzeit mit dieser Einschätzung nicht ganz allein dastehen könnte.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz beurteilt den Vorgang Faesers, „über das Vereinsrecht die Pressefreiheit auszuhebeln“ als „offensichtlich rechtswidrig“. Er weist darauf hin, daß in der Vergangenheit selbst Publikationen der KPD und der NPD nie verboten worden seien. Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland finde man keine Präzedenzfall für das Vorgehen Faesers.

Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler stimmt dem mit deutlichen Worten zu: „Das ist juristisch völlig inakzeptabel“, daß Faeser die Pressefreiheit aushebelt, in dem sie Compact als Verein betrachtet, obwohl das sachlich definitiv nicht zutrifft.

Auf der Plattform X wählte er weitere deutliche Worte : „Eine so extreme Verletzung der Pressefreiheit gab es in Deutschland noch nicht. Wenn Nancy Faeser weiter im Amt bleibt, sagt das ganz viel aus über die Regierung und ihren Respekt vor der Verfassung, der Freiheit und der Demokratie.“

Das sieht auch der ehemalige Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, Christoph Degenhart, so. Ein Vereinsverbot, „das sich im Wesentlichen auf grundrechtlich geschützte, also nicht strafbare Presseinhalte stützt, wäre verfassungswidrig – ominöse Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze reichen nicht aus“, sagte er der FAZ. Er kommt weiter zur Einschätzung:„Beschränkungen der Pressefreiheit sind zulässig, wenn strafbare Inhalte verbreitet werden, können aber auch dann meines Erachtens nur die jeweilige Ausgabe betreffen und kein Totalverbot rechtfertigen.“

So kommt auch der renommierte Verfassungsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz zum Ergebnis, das Compact-Verbot von Innenministerin Nancy Faeser als „eindeutig verfassungswidrig“ einzustufen. Scholz argumentiert, selbst radikale Meinungen seien durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. „Meinungsfreiheit geniesst einen so hohen Verfassungsrang, dass sie nicht einfach durch eine Exekutiventscheidung ausgehebelt werden kann“. Ein Medium könne nur verboten werden, wenn es zur gewaltsamen Revolution aufruft – was allerdings ein Strafverfahren erfordern würde.

Der renommierte Medienrechtsexperte Christian Conrad stellt fest: „Die Pressefreiheit ist hier unmittelbar berührt. Meines Erachtens `passen´ die Regelungen des Vereinsgesetzes daher auch nicht auf den so wichtigen und grundrechtssensiblen Bereich der Presse – denken Sie nur einmal an das Redaktionsgeheimnis! Wenn der Staat in die Redaktionsräume eindringt und Briefe oder E-Mails von Informanten mitnimmt, berührt das etwa den Kernbereich der Pressefreiheit“. Er weist darauf hin, daß das Bundesverfassungsgericht beispielsweise in einer Entscheidung vom 13. Juli 2018 (1 BvR 1474/12, 1 BvR 670/13 und 1 BvR 57/14) ausgeführt hat, daß ein Vereinigungsverbot mit den Anforderungen des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren wäre, wenn es nur das Mittel wäre, Meinungsäußerungen oder Publikationen zu untersagen, die für sich genommen den Schutz der Pressefreiheit genießen (Rn. 93). Weiter heißt es in dem Beschluß (Rn. 108/114):

Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz ist – auch unter Beachtung von Artikel 5 sowie Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz – kein Weltanschauungs- oder Gesinnungsverbot und zielt weder auf innere Haltungen noch auf bestimmte politische Überzeugungen. Selbst die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen oder bestimmter politischer Auffassungen überschreitet als solche nicht die Grenze der freien politischen Auseinandersetzung.

So wie das Grundgesetz die Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit garantiert, vertraut es mit der Vereinigungsfreiheit grundsätzlich auf die freie gesellschaftliche Assoziation und die Kraft des bürgerschaftlichen Engagements im freien und offenen politischen Diskurs. Daher ist zur Rechtfertigung eines Vereinigungsverbotes entscheidend, ob die Vereinigung als solche nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnimmt. (…) Zudem findet sich in der Entscheidung der treffende Satz: „Ein Vereinigungsverbot darf nicht bewirken, daß auf diesem Wege untersagt wird, was die Freiheitsrechte sonst erlauben.

Der Vorgang ist es ob seiner immensen Bedeutung für den Fortbestand unserer Demokratie und des Erhalts unserer verfassungsmäßigen Ordnung wert, weitere Stimmen zu hören. Wir erinnern uns nicht lange zurück: Die Forderung zur Errichtung eines Kalifats in Deutschland stellt angeblich keinen Verbotsgrund dar, die Äußerung konservativen Gedankenguts allerdings schon?

Unter die Kritiker von Faesers Entscheidung reihte sich auch der frühere Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof und Professor für Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht der Universität Leipzig, Christoph Degenhart ein. Er sagte der FAZ: „Das Vorgehen des Innenministeriums erscheint mir jedenfalls nach einer ersten Einschätzung rechtlich in hohem Maße problematisch, und ich habe erhebliche Zweifel, ob es einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten würde.“

Weiter sagte Christoph Gusy von der Universität Bielefeld, daß „selbständige Eingriffe“ in die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz nicht auf das Vereinsgesetz gestützt werden dürften.

Fraglich sei demnach auch, ob Faeser das Vereinsgesetz auf Compact überhaupt anwenden durfte. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), erklärte, im Gegensatz zum Vereinsrecht liege die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Und das Magazin dürfte unter das Presserecht fallen.

Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau stellte in einem Kommentar für die JF fest: „Die Ausübung von Grundrechten steht nach dem Grundgesetz nicht unter dem Vorbehalt der ‚prinzipiellen Systemfreundlichkeit‘ und des Verzichts auf Fundamentalkritik. Im Gegenteil: Die Grundrechte sollen im freiheitlichen Verfassungsstaat den Bürger gerade in die Lage versetzen, auch grundlegende Kritik am politischen System äußern zu können.

Der Medienverband der freien Presse (MVFP) teilte beispielsweise mit, er bewerte „das Verbot eines Presseverlages durch das Innenministerium als einen schwerwiegenden Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Pressefreiheit“.

Inhaltlich distanzierte sich der Verband vom „Compact“-Magazin, stellte aber klar: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Meinungen als ihre Grundlage sind jedoch zentrale Elemente jeder gelebten Demokratie, und ihre Grenzen dürfen nicht politisch definiert werden, sondern sind durch das Strafgesetzbuch geregelt. Ein Verstoß gegen Strafgesetze wurde von der Innenministerin nicht vorgetragen.

Der BZ-Journalist Gunnar Schupelius führte das gleiche Argument an. „Die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit beinhaltet ausdrücklich, daß auch absurde Meinungen und falsche Behauptungen geäußert werden dürfen, es sei denn, es handelt sich um Volksverhetzung, Aufruf zur Gewalt und ähnliche Straftaten. Solche werden ‚Compact‘ aber nicht vorgeworfen.“

Zuvor hatten sich unter anderem bereits die Zeit-Journalisten Lars Weisbrod und Jochen Bittner oder der Welt-Korrespondent Deniz Yücel kritisch zu Wort gemeldet.

Selbst staatsgefährdende Tische und Stühle wurden bei Elsässer fest –und sichergestellt. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Von welchem Möbelhersteller hat Elsässer dieses staatsgefährdende Mobiliar wohl bezogen? Steht dort das nächste Verbot mit Hausdurchsuchung und umfangreicher Beschlagnahme an?

Nahtlos paßt in diesen Frontalangriff auf unsere freiheitlich-demokratische Rechtsordnung die Forderung von MDR-Mitarbeiter René Martens. In einer Kolumne schrieb er: „2023 war ‚Remigration‘ das ‚Unwort des Jahres‘, für das laufende Jahr scheint mir ‚Meinungsfreiheit‘ ein guter Kandidat zu sein.“ Absonderliche Begründung für diesen noch absonderlichen Vorschlag: weil es sich bei „Meinungsfreiheit“ um einen rechtspopulistischen Kampfbegriff handle.

Von Herrn Martens wird also die Verfassung – genauer das Grundgesetz –selbst als Grundlage eines rechtspopulistischen Kampfes verstanden?!

Wir stellen alles in allem fest: Es steht nicht gut um die verfassungsmäßige Ordnung unseres demokratisch-freiheitlichen Rechtsstaats! Laßt uns beten, daß der Herr in unserem Land Recht und Gerechtigkeit Geltung verschafft!

Singen oder Beten der ersten beiden Verse des Lieds „Zieh an die Macht du Arm des Herrn“:

  1. Zieh an die Macht, du Arm des Herrn,
    wohlauf und hilf uns streiten.
    Noch hilfst du deinem Volke gern,
    wie du getan vorzeiten.
    Wir sind im Kampfe Tag und Nacht,
    o Herr, nimm gnädig uns in acht
    und steh uns an der Seiten.
  2. Mit dir, du starker Heiland du,
    muß uns der Sieg gelingen;
    wohl gilt’s zu streiten immerzu,
    bis einst wir dir lobsingen.
    Nur Mut, die Stund ist nimmer weit,
    da wir nach allem Kampf und Streit
    die Lebenskron erringen.

Lesen von Psalm 2

1 Warum toben die Heiden, und die Völker reden so vergeblich? 2 Die Könige der Erde lehnen sich auf, und die Herren ratschlagen miteinander wider den HERRN und seinen Gesalbten: 3 „Lasset uns zerreißen ihre Bande und von uns werfen ihre Seile!“ 4 Aber der im Himmel wohnt, lacht ihrer, und der HERR spottet ihrer. 5 Er wird einst mit ihnen reden in seinem Zorn, und mit seinem Grimm wird er sie schrecken. 6 „Aber ich habe meinen König eingesetzt auf meinem heiligen Berg Zion.“ 7 Ich will von der Weisheit predigen, daß der HERR zu mir gesagt hat: „Du bist mein Sohn, heute habe ich dich gezeuget: 8 heische von mir, so will ich dir Heiden zum Erbe geben und der Welt Enden zum Eigentum. 9 Du sollst sie mit einem eisernen Zepter zerschlagen; wie Töpfe sollst du sie zerschmeißen.“ 10 So lasset euch nun weisen, ihr Könige, und lasset euch züchtigen, ihr Richter auf Erden! 11 Dient dem HERRN mit Furcht und freut euch mit Zittern! 12 Küßt den Sohn, daß er nicht zürne und ihr umkommt auf dem Wege; denn sein Zorn wird bald entbrennen. Aber wohl allen, die auf ihn trauen!

 

Gebet

Wir wollen heute ganz besonders beten,

  • Für die Situation in und um die Ukraine sowie die Auseinandersetzungen im Nahen Osten. Möge echte Liebe zum Frieden auf beiden Seiten wachsen und die Kriegstreiberei im Interesse zweifelhafter Kräfte ein Ende finden!
  • Für die Genesung von Robert Fico.
  • Die Verhinderung des WHO-Pandemievertrags
  • Für die Wahlen in Frankreich, England, den neuen Bundesländern, Österreich und in den USA
  • Für Aufdeckung und gerechte Ahndung der Machenschaften der Frau von der Leyen
  • Für mehr politische Wahrhaftigkeit im Land
  • Daß nun endlich die RKI-Protokolle für eine Wende und echte Aufarbeitung der Schandtaten im Zusammenhang mit Corona und der Spritze sorgen!
  • Für unseren Staat – unser Volk und Vaterland -, daß die Verantwortlichen ihrem Auftrag nachkommen, dem Wohl des Staatsvolks zu dienen, das Staatsgebiet zu schützen sowie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bewahren.
  • Für Medien, die ihrem journalistischen Auftrag einer neutralen faktenreichen Berichterstattung nachkommen, und nicht vorwiegend Regierungspropaganda verbreiten.
  • Wir bleiben wachsam im Gebet, wohlwissend, daß die WHO in Zukunft mehr oder weniger ganz auf Spritzen und nicht mehr auf natürliche Genesung und Stärkung des Immunsystems setzt und immer mehr Macht zugesprochen bekommt.
  • Daß der allmächtige Gott uns allen durch seinen Heiligen Geist Erkenntnis, Mut und Kraft zum Aufbruch aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit und Dummheit schenken und die Wiederkunft unseres Herrn Jesus und die Entrückung seiner Gemeinde mächtig beschleunigen möge!
  • Daß sich zunehmend die Verantwortlichen wie auch die Geplagten dem Bösen in all seinen Ausprägungen in friedlicher Form widersetzen. Die Menschen müssen einfach nur aufhören, beim menschenverachtenden Bösen mitzumachen!
  • Beten wir, daß immer mehr Menschen bewußt wird: Wer mitmacht, macht sich mit schuldig!
  • Daß die Spaltung unserer Gesellschaft bis in Ehen, Familien und engste Freundeskreise hinein nicht weitergehen darf, sondern in der Liebe Christi überwunden werden kann
  • Für die jungen Menschen, die aufgrund vieler unsinniger Maßnahmen um ihre berufliche Ausbildung und Existenz kämpfen und bangen müssen.
  • Für die massenhaften Opfer der Coronamaßnahmen und die Opfer der C-Spritze und ihre Angehörigen.
  • Für die Verantwortlichen in Politik, Kirchen, Medien, Sicherheitsdiensten, Polizei, Militär, Behörden, Bürgermeisterämtern etc., daß sie Recht und Gerechtigkeit zu tun wagen im Vertrauen auf den lebendigen Gott und tun, was getan werden muß! Gott schenke ihnen dazu Einsicht und Mut! Insbesondere auch den Gerichten zu echter Rechtsprechung statt Rechtsbeugung und Rechtsbruch.
  • Für Spaziergänge und Demonstrationen, daß die Menschen friedlich bleiben und sich nicht provozieren lassen.
  • Daß der Herr den Mächten des Bösen so wenig wie möglich gelingen läßt und sie an ihrem Treiben hindert, soweit seine Pläne das noch zulassen!
  • Daß alle Schuldigen an den verschiedenen Formen des Unrechts auf allen Ebenen der Verantwortung bald der irdischen Gerechtigkeit zugeführt werden.
  • Daß Gott in unserem Volk Besonnenheit schenkt. Daß die Menschen sich nicht von Haß leiten lassen, sondern in liebevoller Weisheit das Nötige tun. Bürgerkrieg dient niemals dem Volk, sondern hilft nur den Mächtigen, ihre Macht zu festigen!
  • Daß bei aller verständlichen Empörung über die seit Jahren andauernde Politik keine Fremdenfeindlichkeit in unserem Volk aufkommt.
  • Daß noch viele Menschen ihr Leben Jesus anvertrauen – gerade auch von den Verantwortlichen in unserem Land.
  • Daß auch viele der Zuwanderer hier in Deutschland und Europa sich Jesus Christus zuwenden.
  • Wir wollen beten für die vielen Esoteriker und Neuheiden verschiedenster Couleur, daß sie dem Bannkreis Satans entweichen und ganz und allein auf Jesus Christus vertrauen und auf das Wort der Bibel.
  • Für unsere christlichen Gemeinden, Pfarrer und Pastoren, die besonders von Satan angegriffen werden, wenn sie ihren Dienst in Treue zu Christus und seinem Wort tun wollen.
  • Daß der Tag der Entrückung bald kommt und wir bereit sind!

Im Jahre 1683 verteidigte sich die Christenheit gegen die damaligen Invasoren, die Türken. Vor der Schlacht am Kahlen Berg in Wien predigte der Kapuziner Marco d`Aviano und sprach dabei ein Gebet. In dieses Gebet können wir auch heute mit den nötigen gedanklichen Übertragungen und Anpassungen an die heutige Situation einstimmen:

O großer Gott der Heere, blicke auf uns, die wir uns Deiner Majestät zu Füßen werfen, um Vergebung unserer Sünden zu erflehen. Wir haben Deinen Zorn verdient, und mit Recht haben die Feinde ihre Waffen erhoben, uns zu vernichten.

Großer Gott, wir bitten Dich aus innerstem Herzen um Vergebung und verabscheuen unsere Sünde …. Hab Erbarmen mit uns, hab Erbarmen mit deiner Christenheit, welche die Ungläubigen mit Wut und Gewalt auslöschen wollen.

Es ist zwar unsere Schuld, daß dieses schöne christliche Land überfallen wurde; und die Übel, die uns nun bedrängen, sind verschuldet durch unsere Bosheit. Doch sei uns gnädig, guter Gott, und vergiß nicht das Werk Deiner Hände! Gedenke, daß du Dein kostbares Blut vergossen hast, um uns der Knechtschaft Satans zu entreißen. Laß nicht zu, daß die Ungläubigen sich rühmen und sagen: Wo ist nun ihr Gott, der sie nicht aus unseren Händen befreien konnte?

Komm uns zu Hilfe, großer Gott der Heere! Wenn Du mit uns bist, können sie uns nicht schaden.

Vertreibe die Völker, die den Krieg wollen. – Was uns betrifft, Du weißt es: Wir lieben nichts anderes als den Frieden, den Frieden mit Dir, den Frieden mit uns und mit unserem Nächsten! …

Befreie also die christliche Armee von den Übeln, die sie bedrängen! Laß deine Feinde erkennen, daß es keinen Gott gibt, außer dir! Du allein hast die Macht, den Sieg und den Triumph zu geben und zu verweigern, wann es Dir gefällt!

So strecke ich meine Hände aus wie Mose, um Deine Soldaten zu segnen: Sei du ihr Halt, gib ihnen Deine Kraft zur Vernichtung Deiner und unserer Feinde!

Deinem Namen sei Ehre! Amen.

Wir singen oder lesen die beiden letzten Verse des Lieds „Zieh an die Macht du Arm des Herrn“:

  1. Drängt uns der Feind auch um und um,
    wir lassen uns nicht grauen;
    du wirst aus deinem Heiligtum
    schon unsre Not erschauen.
    Fort streiten wir in deiner Hut
    und widerstehen bis aufs Blut
    und wollen dir nur trauen.
  2. Herr, du bist Gott! In deine Hand
    o laß getrost uns fallen.
    Wie du geholfen unserm Land,
    so hilfst du fort noch allen,
    die dir vertraun und deinem Bund
    und freudig dir von Herzensgrund
    ihr Loblied lassen schallen
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