Ehrlich gesagt hätte ich mit dieser Entwicklung nicht gerechnet. Soweit über butenunbinnen sowie idea zu hören ist, hat das heutige Gespräch zwischen der bremischen Kirchenleitung und Olaf Latzel ergeben, daß Olaf Latzel nach seinem Urlaub seinen Dienst wieder aufnehmen darf.
Olaf Latzel habe sich zu einer „Mäßigung im Rahmen seines Verkündigungsauftrags verpflichtet“, teilte die Bremische Evangelische Kirche mit. Über weitere Inhalte des Gesprächs wurde offenbar Vertraulichkeit vereinbart.
Beten wir weiter, daß auch die absurde Anklage wegen Volksverhetzung fallengelassen wird. Der ohnehin schwammige § 130 StGB ist hier meines Erachtens eindeutig in keiner Weise zutreffend. Denn er greift, wenn jemand „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ zu Hass etc. aufstachelt. Homosexuelle als solche sind aber weder „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“.
Der Volksverhetzungsparagraph wird leider von Staatsanwaltschaften, vermutlich vor allem auch auf politische Weisung hin, nach meiner Wahrnehmung häufig rechtlich übelst mißbraucht, um politisch Andersdenkende jedweder Art zu diffamieren und unter Druck zu setzen. Im Grunde sollte sich Olaf Latzel überlegen, die Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung zu verklagen, wenn diese die Anklage wegen Volksverhetzung nicht umgehend fallenläßt.
[b]Der Herr ist der gute Hirte[/b], wir dürfen uns sollen ihm blind vertrauen und folgen!
Ich freue mich sehr über diese Entwicklung der Situation!
Hebraeer 10:35 Werfet nun eure Zuversicht nicht weg, die eine große Belohnung hat. 36 Denn ihr bedürfet des Ausharrens, auf daß ihr, nachdem ihr den Willen Gottes getan habt, die Verheißung davontraget. 37 Denn noch über ein gar Kleines, und der Kommende wird kommen und nicht verziehen. 38 „Der Gerechte aber wird aus Glauben leben“; und: „Wenn jemand sich zurückzieht, so wird meine Seele kein Wohlgefallen an ihm haben“. 39 Wir aber sind nicht von denen, die sich zurückziehen zum Verderben, sondern von denen, die da glauben zur Errettung der Seele.
GOTT SEI DANK!! Seit 2015 hören wir sonntags den Livestream. Selbst im Urlaub in Norwegen! Der Gottesdienst von Pastor Latzel war für viele bibeltreue Geschwister ein Ersatz für die fehlende Ortsgemeinde. Dies wurde uns verwehrt. Allerdings, ein junger Pastor hat in dieser Zeit eine wunderbare Predigt gehalten, die an Würze nicht zu wünschen übrig lies. Das war mehr ein Degenfechter, sehr elegant! Pastor Latzel ist ja Jäger! Peng und tot! Das fällt mehr auf. Ich hoffe sehr, er predigt jetzt nicht mit Maulkorb!
Unsere Gebete für Olaf Latzel wurden erhört, -er darf wieder auf die Kanzel!
Am 11.08.2020 hat der Blog http://www.pi-news.net einen Artikel veröffentlicht mit dem Titel:
GLADIATOR GOTTES WIDERSTEHT DER AMTSKIRCHE/PI-NEWS
http://www.pi-news.net/2020/08/gladiator-gottes-widersteht-der-amtskirche/
Daraufhin setzte ich am 12.08.2020 auf Pi-News einen Kommentar hierzu ab.
Im Kommentar erwähnte ich die Petition für Olaf Latzel, die mehr als 20.000 Unterschriften für ihn
brachte,— kritisierte EKD Ratschef,weil er laut http://www.queer.de „Latzel die Leviten lesen “ wollte und
machte schliesslich noch für Jakob u.seine Freikirche Werbung.
Ich erhielt dann die folgende Meldung von Pi-News:
„Your comment ist awaiting moderation“
Mein Kommentar wurde nicht veröffentlicht!
Wollte daraufhin meinen Kommentar noch mal absetzen,aber da war die Kommentarfunktion schon
geschlossen.
Luise
Liebe Geschwister im Herrn , die Welt ist böse , satanisch und mit List und Tücke !
Erlaubt mir bitte Euch ein sehr wichtigen Hinweis mitgeben zu dürfen : “ schreibt niemals wann und wo Ihr im Urlaub seid “
Nach über 15 jähriger , eigener Forentätigkeit haben da so einige sehr böse Überraschungen Zu Hause dann vorgefunden.
Es sind nicht die Profi Häcker , jeder 15 Jährige der sich nur minimal auskennt , bekommt Eure Anschrift raus !
Ein Bekannter von mir schreibt aus seinem Urlaubsort sogar , was er heute Zu Hause noch alles zu tun hat !
LG
Claus
Pressemitteilung 44/2020 und 45/2020
ausgewählte Gerichtstermine beim Amtsgericht Bremen in der Zeit vom 14.09.2020 bis 18.09.2020
Strafverfahren wegen Volksverhetzung gegen Bremer Pastor
Aktenzeichen: 96 Ds 225 Js 26577/20
Beginn der Hauptverhandlung am Freitag, den 20.11.2020, 9:00 Uhr,
mit Fortsetzungen am
Mittwoch, den 25.11.2020, 9:00 Uhr, und
Montag, den 30.11.2020, 9:00 Uhr.
Verhandlungsort: „Die Glocke“, Domsheide 6 – 8, 28195 Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat durch Eröffnungsbeschluss vom 03.09.2020 die Anklage der Staatsanwaltschaft Bremen vom 09.06.2020 unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Die Staatsanwaltschaft Bremen wirft dem Angeklagten vor, ein sog. Eheseminar vor etwa 30 Ehepaaren im Herbst 2019 in seiner Kirchengemeinde gehalten und eine Audio-Datei hiervon auf einer Internetplattform online gestellt zu haben, wo die Datei für jedermann verfügbar gewesen sein soll. Aufgrund der ihm bekannten hohen Anzahl seiner Follower soll sich der Angeklagte auch über die Reichweite seiner Äußerungen bewusst gewesen sein. Der Angeklagte soll sich in dem Seminar über Gender und Homosexuelle in einer Weise geäußert haben, die den Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 des Strafgesetzbuches erfüllt.
Wegen eines möglichen Akkreditierungsverfahrens werden die Medienvertreter*innen, die an den Terminen teilnehmen möchten, gebeten, sich möglichst frühzeitig, spätestens bis Freitag, den 06.11.2020 bei der Pressestelle des Amtsgerichts Bremen (eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de) zu melden.
Beginn der Hauptverhandlung am Freitag, den 20.11.2020, 9:00 Uhr,
mit Fortsetzungen am :
Mittwoch, den 25.11.2020, 9:00 Uhr, und
Montag, den 30.11.2020, 9:00 Uhr.
Mit drei Verhandlungen , im Zeitfenster von 10 Tagen , da muss ich kein Prophet sein um dass Ergebnis zu erraten !
Doch der Herr ist Gerecht + Mächtiger , nutzen wir diese Zeit zum Gebet für Olaf ! Lasst uns nicht müde werden im Gebet !
Denn auch Mitbeter werden massiv angegriffen , wir sollten dass nicht unterschätzen !
LG
Claus
Volksverhetzung
Nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft im Juni musste der zuständige Richter am Amtsgericht prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen Latzel besteht, das heißt, dass im Falle eines Prozesses eine Verurteilung wahrscheinlicher wäre als ein Freispruch. Mit dem gefassten Eröffnungsbeschluss bejaht das Amtsgericht diese Frage.
http://www.weser-kurier.de
wer dreht denn hier an der Schraube ?
das heißt, dass im Falle eines Prozesses eine Verurteilung wahrscheinlicher wäre als ein Freispruch.
Wenn fast alles heute Volksverhetzung ist und es keine freie Meinungsäußerung mehr gibt , dann halten wir alle künftig
nach außen hin besser dass Maul !
Kümmern wir uns dann lieber um unsere eigenen Schäfchen !
LG
Claus