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Taufe und Abendmahl in Hausgemeinden?

Die Frage nach der Feier von Taufe und Abendmahl war interessanterweise die erste praktische Frage, die hier zum Stichwort „Hausgemeinden“ gestellt wurde. Darf in Hausgemeinden getauft und Abendmahl gefeiert werden? Gerade im landeskirchlichen Raum wird Hauskreisen etc. zum Teil entschieden verwehrt, selbst Abendmahl zu feiern und erst recht zu taufen. Dabei spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle. Die erste ist die Frage: ist in einer solchen Gruppe eine geeignete Person, die diese sogenannten „Amtshandlungen“ oder „Sakramente“ recht leiten und spenden kann? Und zweitens: erfüllt die Gruppe selbst die notwendigen Kriterien?

Zur Frage der Person ist festzuhalten: nach evangelischem und biblischem Verständnis gibt es keine zwei Klassen von Christen: ordinierte Pastoren und nichtordinierte Laien. Das ist in dieser Ausprägung eine Sonderlehre der römisch-katholischen, der orthodoxen und der anglikanischen Kirchen. Leider tendieren auch manche evangelischen Kirchen, wie etwa die Selbständig-Evangelisch-Lutherische Kirche, zu diesem „hochkirchlichen“ aber unbiblischen Amtsverständnis. Verbunden ist dies in der Regel mit der Lehre der sogenannten „Apostolischen Sukzession“. Nach diesem Verständnis müssen Priester, Pfarrer und Pastoren, die mit Recht als solche bezeichnet werden können und entsprechende geistliche Vollmachten besitzen, von einem Bischof geweiht werden, dessen eigene Weihe in ununterbrochener Folge auf die Apostel zurückgeht. Hinter diesem Verständnis steht aber eine zutiefst magische Vorstellung. Zum Beispiel die Vorgänge im Haus des Kornelius (Apostelgeschichte 10) zeigen, daß der Geist Gottes weht wo und wirkt, wie er will. Es braucht dazu keine Initiationsriten durch besondere „Geistträger“. Im Gegenteil hat dies häufig mehr mit okkult-heidnischen Initiationsriten und dämonischen Kraftübertragungen zu tun als mit dem Wirken des Heiligen Geistes. Bezeichnenderweise finden wir diese Vorstellungen ganz ausgeprägt wieder bei den Charismatikern und Pfingstlern. Ich verweise dazu auf meine Predigten zur Charismatik, insbesondere zur Geistestaufe vom 27.9.2009, hin.

Gegenüber dieser unbiblischen Hervorhebung angeblich besonders gesalbter und geweihter Personen  hat die Reformation mit ganzem biblischen Recht wieder vom „Priestertum aller Gläubigen“ gesprochen. Pfarrer, Pastoren oder leitende Brüder haben keine „höheren Weihen“, die sie geistlich über den Rest der Gemeinde hinausheben würden. Allerdings sind sie von Gott und der Gemeinde mit der Lehre und der Leitung der Gemeinde beauftragt. Diese Berufung und die damit verbundene Ordnung gilt es zu achten. Selbst innerhalb der göttlichen Dreieinigkeit gibt es zwischen Vater, Sohn und Heiligem Geist eine Ordnung einschließlich der dazugehörenden Unterordnung (siehe z.B. 1.Korinther 11,3). Das landeskirchliche Bestreben, sogenannte Amtshandlungen in der Hand des Pfarrers zu konzentrieren und nur im Rahmen besonderer Absprachen und Verträge Ausnahmen zuzulassen, ist allerdings vor allem als ungeistliches Machtinstrument zu betrachten. Irrsinnigerweise lassen sich immer mehr landeskirchliche Gemeinschaften durch den Status der „Gemeinschaftsgemeinden“ auf diese Entmündigung ein (siehe Orientierung Nr 41a „Gemeinschaftsgemeinden – eine tödliche Falle“) und unterwerfen sich damit dem ungeistlichen Machtanspruch von bibelkritischen Kirchenleitungen.

Biblisch recht betrachtet geht es darum, der Unordnung zu wehren. Und die biblische Ordnung sieht vor, daß geistlich leitende Handlungen wie Gottesdienstleitung, Segnen, Taufen und die Austeilen des Abendmahls durch die von Gott und der Gemeinde berufenen geistlichen Leiter vorgenommen werden. Das gilt ganz entsprechend der Ordnung des Segnens. Dazu stellt etwa Hebräer 7,7 fest, daß ohne jeden Zweifel der Geringere vom Höheren in der geistlichen Ordnung gesegnet wird. Grundsätzlich kann ein Hausvater, der in seinem Haus kraft göttlicher Ordnung die oberste geistliche Leitungsfunktion hat, die Frau oder die Kinder segnen und taufen. Ebenso kann der geistliche Leiter einer Hausgemeinde wirkmächtig und vor Gott gültig die Gemeinde und Geschwister, die sich in seinem Haus versammeln, segnen, taufen und Abendmahl mit ihnen feiern.

Die zweite Frage, ob die örtliche Hausgemeinde die geistlichen Kriterien erfüllt, läßt sich kürzer beantworten. Eigentlich reicht dazu schon das Jesuswort aus Matthäus 18,20: „Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen.“ Das ist ja auch eine große Chance der Hausgemeinden in diesen notvollen Zeiten, daß es keine großen Zahlen braucht. Ein Ehepaar, eine Familie, ein paar Freunde genügen schon, um mit einem Hausgottesdienst oder einer kleinen Hausgemeinde zu beginnen.

Und auch ein einzelnes Gotteskind kann sich über das Internet in den Gottesdienst und die Gemeinschaft einer Gemeinde einklinken. So teilte mir kürzlich eine Glaubensschwester mit, daß sie zuhause das Abendmahl mitfeiert, wenn wir es in Riedlingen feiern. Sie hört dazu den ganzen Gottesdienst, der im Predigtarchiv der Gemeindeseite eingestellt ist. Sie stellt sich selbst Brot und Wein bereit und wenn bei uns Brot und Wein durch die Reihen gehen, nimmt sie für sich Brot und Wein und gliedert sich so in die geistliche Gemeinschaft der Riedlinger Gemeinde mit ein. Das ist gewiß eine Notlösung. Aber die Zeiten, in denen wir leben und denen wir noch viel stärker entgegengehen, werden leider noch viele solcher und anderer Notlösungen erforderlich machen.

Bei der Taufe ist zu beachten, daß Taufe die Aufnahme in den Leib Christi darstellt. Getauft werden sollte immer dort, wo der Täufling ab seiner Taufe dann auch Gemeindeglied sein will. Wo es möglich ist, ist es natürlich schön und erstrebenswert, wenn eine Hausgemeinde Anschluß an eine größere Gemeinde sucht, mit der sie geistlich verbunden ist. Nicht die Isolation, sondern die Gemeinschaft und die Einheit des Leibes Christi entspricht ja dem, wozu uns Christus berufen hat. So gehört auch Familie Kunde, welche den ersten Erfahrungsbericht über den Weg zu einer Hausgemeinde geschrieben hat, als Fernmitglieder zu unserer Riedlinger Gemeinde. Und die Taufe eines ihrer Kinder fand im April 2017 im Gottesdienst unserer Gemeinde statt.

Wenn ein Anschluß an eine größere Gemeinde in Frage kommen soll, müssen natürlich die biblischen Grundlagen übereinstimmen. Selbstverständlich sollte eine bibeltreue Hausgemeinde nur den Anschluß an eine bibeltreue größere Gemeinde suchen und dabei immer auf die bleibende Eigenständigkeit achten. Denn falls die größere Gemeinde geistlich auf Abwege geraten sollte, was in der heutigen Zeit leider häufig und schnell geschehen kann, sollte soweit möglich sichergestellt sein, daß die örtliche Hausgemeinde dann von solchen Fehlentwicklungen unbeeinflußt bleibt.

Dieser Beitrag wird auch unter der Rubrik „Hausgemeinden“ unter der Unterrubrik „Weitere Themen für die Praxis“ eingestellt. Dort soll im Laufe der Zeit eine Sammlung hoffentlich hilfreicher Beiträge und Anregungen für Hausgottesdienste und Hausgemeinden entstehen. Der geistliche Austausch darüber kann über „Kurz bemerkt“ stattfinden.

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