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Was droht Christen durch das Gesetz zur Konversionsbehandlung?

Kürzlich hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen zum weitgehenden Verbot von Konversionsbehandlungen Homosexueller. Heute (28.12.2019) habe ich den Text von der Seite des Bundesgesundheitsministeriums heruntergeladen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/Konversionstherapienverbot_Kabinett.pdf). Ich versuche auf der Grundlage dieses Textes als Nichtjurist eine erste Einschätzung, wobei ich für Korrektur und Ergänzungen durch Juristen dankbar bin.

Daß es sich bei diesem Gesetz um ein ideologisches Kampfpapier handelt, ist auf dem Hintergrund der sexuellen Orientierung des derzeit amtierenden Bundesgesundheitsministers wie auch etlicher Passagen im Gesetzestext selbst meines Erachtens unübersehbar. In der Begründung wird dies ganz offen unter Punkt 3.Zielsetzung zugegeben: „Ziel ist … die Interessen der betroffenen Menschen zu stärken und deren gesellschaftliche Diskriminierung zu bekämpfen“. Ich persönlich verstehe dies nicht anders, als daß auch dieses Gesetz wesentlich der Umerziehung der Gesellschaft dienen soll.

Um diese Umerziehungsmaßnahme mit dem Anschein von Legitimität, ja sachlicher Notwendigkeit, zu versehen, werden weitgehende und schreckliche Schäden für Homosexuelle durch „sogenannte Konversionstherapien“ behauptet. Mit solchen würde „in die sexuelle und geschlechtliche Entwicklung und Selbstbestimmung, in die körperliche Unversehrtheit sowie den Achtungsanspruch und die Ehre des Einzelnen eingegriffen“. Ich vermute bis zum Erweis des Gegenteils, daß man im Blick auf den Schutz pädophiler Neigungen und Verhaltensweisen exakt ebenso argumentieren könnte. Und klingen derartige Aussagen nicht extrem verlogen, wenn wir auf geduldete wenn nicht sogar geförderte Praktiken der sexuellen Früherziehung in Kitas und Schulen schauen?

Konversionstherapien würden beispielsweise „Depressionen, Ängste und gesteigerte Suizidalität, zum anderen Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte“ verursachen. Dabei wird die Frage völlig ausgeblendet, in wieweit derartige Probleme schon durch die homosexuelle Neigung an sich und viel weniger durch Konversionstherapien verursacht sein könnten.

Der Gesetzestext selbst kommt knapp in 7 Paragraphen daher. Er verbietet Konversionsbehandlungen an Personen, die unter 18 Jahre alt sind, generell. Das ist überraschend, da Religionsmündigkeit ab dem 14.Lebensjahr besteht. Das Kommunalwahlrecht haben in etlichen Bundesländern junge Menschen ab 16. Darüber aber, ob sie Hilfe im Blick auf sexuelle Empfindungen suchen, sollen sie erst ab 18 entscheiden dürfen. Ganz offenbar sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene weitgehend der Manipulation an Kitas und Schulen ausgeliefert sein. Maßnahmen gegen diese Manipulationen sollen durch dieses Gesetz möglichst verboten sein. So mein persönlicher Eindruck.

Bei Personen ab 18 Jahren ist das Verbot der Konversionsbehandlung lediglich auf einen möglichen „Willensmangel“ begrenzt.

Spannend ist die Frage nach den praktischen Auswirkungen. Menschen unter 18 Jahren dürfen keine Hilfen in Sinne von „Behandlungen“ angeboten werden, eine homosexuelle Neigung zu überwinden. Eltern haben demnach zwar weiter die Möglichkeit, für ihre Kinder zu beten. Sie dürfen ihnen auch sagen, daß ihrer Meinung nach praktizierte Homosexualität Sünde ist und vom Reich Gottes und dem ewigen Leben ausschließt. Sie dürfen mit ihren Kindern aber keine seelsorgerliche und sonstige fachliche Hilfe von anderen annehmen. Sie selbst bleiben straffrei in einem Bemühen, Kinder von ihrer homosexuellen Neigung wegzubringen, wenn sie dabei „nicht ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gröblich verletzen“, so §5 (2). In der Begründung des Gesetzes ist  eine solche gröbliche Verletzung definiert als ein Handeln, das auf „bloße Machtausübung“ abzielt. Wenn Eltern etwa durch körperliche Gewalt oder den Entzug finanzieller Unterstützung eine Konversionstherapie des Kindes erzwingen wollen.

Die Frage ist, in wieweit die Begründung wesensmäßiger Bestandteil des Gesetzes ist und bei seiner Auslegung und Anwendung verbindlich zu beachten ist oder nicht. Diese Frage vermag ich nicht zu beantworten, da müßten sich Juristen äußern.

Soweit die Begründung verbindliche Beachtung findet, sehe ich den unmittelbar greifbaren Schaden des Gesetzes darauf begrenzt, daß für Menschen unter 18 Jahren keine externe Hilfe in Anspruch genommen werden darf, soweit ich das Gesetz verstehe.

Die Freiheit der christlichen Verkündigung sehe ich nicht unmittelbar bedroht. §3 (1) sagt zwar: „Es ist untersagt, öffentlich für eine Konversionsbehandlung zu werben oder diese öffentlich anzubieten oder zu vermitteln“. Im weitesten Sinne könnte man Hinweise in der Verkündigung oder Seelsorge, die auf die Sündhaftigkeit gleichgeschlechtlicher Lebensweise und die Möglichkeit der Umkehr hinweisen, bereits als solches „Werben“ interpretieren. In der Begründung ist das Werben aber als „Äußerung bei der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern“ definiert. Darunter fällt eine übliche Verkündigung oder Seelsorge jedenfalls nicht. Außerdem stellt  die Begründung klar: „Nicht vom Verbot erfasst sind bloße Meinungsäußerungen oder Informationen“. „Zum Beispiel ist in der Veröffentlichung eines Buches, in dem der Verfasser seine Meinung zur Homo- oder Transsexualität kundtut noch kein Werben für Konversionsbehandlungen im Sinne des §3 zu sehen“. Diese Klarstellungen halte ich für sehr wichtig. Sie entziehen meines Erachtens Panikmeldungen, daß Christen aufgrund biblischer Verkündigung zur Homosexualität möglicherweise bald hohe Geldstrafen oder gar Gefängnis drohen würden, eindeutig den Boden.

Eine gefährliche antichristliche Tendenz des Gesetzes ist meines Erachtens dennoch unverkennbar. Was in der Praxis daraus wird, werden wir abwarten müssen.

Hinzuweisen ist noch: Der Fokus dieser kurzen Betrachtung liegt ganz auf dem Thema der christlichen Verkündigung. Das ist ja das Hauptthema für die allermeisten von uns. Dürfen wir zur Homosexualität noch öffentlich sagen, was in der Bibel steht? Oder müssen wir allein schon, wenn wir auf Römer 1 etc. hinweisen, mit Geldstrafen oder Gefängnis rechnen? Einige Meldungen von Christen kamen so rüber. Da meine ich, daß wir die Sache zumindest vorläufig etwas entspannter sehen können.

Für Seelsorger und Einrichtungen, die Homosexuellen beratend und helfend zur Seite stehen wollen, sieht die Sache natürlich komplett anders aus. Denen dürfte die Arbeit durch das neue Gesetz extrem erschwert bis fast unmöglich gemacht werden.

Die "Kirche" und das liebe Geld

Jesus, der Herr der Kirche, stellte schon vor 2000 Jahren fest: „Niemand kann zwei Herren dienen: entweder er wird den einen hassen und den andern lieben, oder er wird dem einen anhangen und den andern verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“  (Matthäus 6,24).

Deshalb haben sich die sogenannten „Kirchen“ offenkundig schon lange entschlossen, dem Mammon, also dem lieben Geld, zu dienen, und den allmächtigen Gott, ihren Herrn Jesus Christus, zu hassen und zu verachten.

Ein sehr eindrückliches Beispiel liefert dafür, gerade noch rechtzeitig zur Weihnachtszeit, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Eine 66-Jährige klagte dagegen, daß ihr das Finanzamt für die Jahre 2012 und 2013 Kirchensteuer in Höhe von 1900,- € abgezogen hatte. Auf welchen Anlaß hin hier Ermittlungen angestellt wurden, obwohl der guten Frau offenbar jahrzehntelang keine Kirchensteuern abgezogen worden waren, bleibt unklar (https://www.tag24.de/nachrichten/streit-um-kirchensteuer-gerichtsprozess-berlin-als-baby-getauft-1310732#article).

Das Berliner Verwaltungsgericht entschied nun am 12.Dezember, daß die Frau die Kirchensteuer bezahlen muß. Sie war zwar der Überzeugung, daß ihre Eltern bei ihrem Austritt wenige Jahre nach ihrer Geburt auch ihren Austritt erklärt hätten. Weshalb sie ja auch jahrzehntelang offenbar nie zur Kirchensteuer veranlagt worden sei. Außerdem sei es ihrer Meinung nach unrechtmäßig, eine Kirchenmitgliedschaft an die Taufe zu binden (https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/berlin-kirche-verwaltungsgericht-weist-klage-gegen-kirchensteuer-nachzahlung-ab.html).

Dem Berliner Verwaltungsgericht wird man vielleicht den Vorwurf machen können, die Tatsache nicht ausreichend berücksichtigt zu haben, daß die Frau jahrzehntelang keine Kirchensteuer bezahlen mußte, also offenbar nicht als evangelisches Kirchenmitglied erfaßt war. Der Skandal liegt vor allem bei der Kirche. Allerdings auch beim Staat, der für die Kirche das Geld eintreibt! Tatsächlich hätte die Rechtslage längst dahin geändert werden müssen, daß eine kirchensteuerpflichtige Mitgliedschaft nur durch einen bewußten Eintritt, z.B. frühestens mit der Konfirmation, begründet wird, und nicht durch die Taufe oder eine unbedachte Aussage beim Einwohnermeldeamt.

Da liegt nämlich der nächste Skandal. Es dürfte eine ganze Menge Menschen geben, denen Kirchensteuer abgezogen wird, schlicht weil sie beim Einwohnermeldeamt als Konfession „evangelisch“ angegeben haben. Vielen dürfte nicht bewußt sein, daß sie damit als kirchensteuerpflichtige Kirchenmitglieder erfaßt werden. So erging es nach eigenen Angaben rußlanddeutschen Nachbarn. Und so dürfte es vermutlich auch einer nicht geringen Zahl von evangelischen Freikirchlern gehen, die mit einer entsprechenden Angabe beim Einwohnermeldeamt ja lediglich ihre evangelische Befindlichkeit, nicht aber ihre Zugehörigkeit zur evangelischen Landeskirche bekundet wissen.

Soweit mir berichtet wurde, stellen sich die zuständigen Pfarrer dann zum Teil extrem sperrig, einem solchen Menschen fürs Einwohnermeldeamt zu bescheinigen, daß dieser tatsächlich kein Mitglied der Kirche sei.

Noch größer ist der Skandal, wie unvorstellbar dreist die Kirchen mit dem sogenannten „besonderen Kirchgeld“ zur Kasse bitten. Dieses verlangen Kirchen, wenn ein Ehegatte aus der Kirche ausgetreten ist, und der in der Kirche verbliebene über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, und somit die Kirche hier nichts oder wenig abgreifen kann. „In diesem Fall bemisst sich das besondere Kirchgeld nach dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen beider Eheleute. Es wird nur erhoben, wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen höher ist als 30.000 Euro, und zwar nur bei Zusammenveranlagung, nicht bei Einzelveranlagung für Ehegatten“ (https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/zahlungspflicht-der-kirchensteuer-fuer-konfessionslosen-ehegatten/).

Skandalös sind in diesem Falle meines Erachtens auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die diese Praxis für rechtmäßig erklärt haben. Hier dürfte völlig einseitig die steuerliche Situation berücksichtigt sein, aber nicht der erklärte Wille des Ausgetretenen. Es dürfte außerdem ein Indiz sein, wie sehr die gottlose Welt und die sogenannte „Kirche“ längst unter einer Decke stecken.

Knallhart und unbarmherzig werden Menschen von „Kirchens“ abgezockt und zur Kasse gebeten, die mit der Kirche erklärtermaßen nichts zu tun haben wollen. Als ich vor wenigen Jahren das erste Mal davon gehört habe, konnte ich es mir gar nicht vorstellen, daß das wirklich so sein könnte. So total absurd und verabscheuungswürdig ist dieser Vorgang.

Was ist angesichts dieser Lage zu tun?

  1. Aus diesen gottlosen Institution austreten, denen es offenkundig nur ums Geld, aber nicht um das Heil verlorener Menschen geht!
  2. Beide Ehegatten sollten austreten, auch der geringverdienende!
  3. Beim Einwohnermeldeamt darauf achten, nicht aus Versehen als Konfession „evangelisch“ anzugeben, sondern „verschiedendenkend“.
  4. Dafür beten, daß möglichst viele Menschen begreifen, daß diese gottlosen Institution mit Christus und Christsein nichts zu tun haben, und sich dadurch von einem Leben mit Jesus nicht abschrecken lassen!

Carsten Rentzings Abschiedsworte als Bischof der Sächsischen Kirche

Über Carsten Rentzings Rücktritt habe ich mich bereits am 15.Oktober 2019 geäußert (/var/www/vhosts/rolf-grimm.de/httpdocs/index.php/allgemein/rentzings-ruecktritt-eine-gnade-fuer-die-saechsische-christenheit/).

Meine damalige Feststellung, daß der Rücktritt Rentzings ein großer Segen für die Sächsische Kirche sei, war nicht im allergeringsten als Verharmlosung des Umgangs mit Rentzing in der Sächsischen Kirche gemeint. Sollte ich diesbezüglich unklar und mißverständlich formuliert haben, tut mir das leid und ich entschuldige mich hiermit dafür. Der Umgang der Sächsischen Kirche mit Rentzing ist schändlich und saumäßig! Hier haben unsägliche Kräfte den Sieg davongetragen, denen nicht nur die Ehre des HERRN, sondern auch das Wohl der Kirche nichts bedeuten. Für die vor allem schon das winzigste Restchen an christlichen Grundwerten ein unerträgliches Greuel darstellt. Deshalb war für sie von Anfang an ein Bischof Rentzing, der nach meiner Wahrnehmung für kaum mehr als ein solches winziges Restchen an christlichen Grundwerten steht, nicht hinnehmbar.

Seine Rede, die Rentzing am 15.11.2019 in Dresden vor der Synode der Sächsischen Kirche gehalten hat, wurde mir dieser Tage im Wortlaut von einem Glaubensbruder zugeschickt. Sie hat mich vollinhaltlich in meinen früheren Einschätzungen bestärkt. Ich äußere mich damit nicht über den persönlichen Glauben von Carsten Rentzing. Der ist für mich auch in seinen Abschiedsworten nur sehr vage zu erkennen. Insbesondere ein klares Bekenntnis zur Heiligen Schrift als dem vollkommenen Wort Gottes fehlt vollkommen.

Sehr erhellend weist Rentzing darauf hin, daß nachweislich schon seit mindestens 1 ½ Jahren gezielt nach dem Strick gesucht wurde, an dem man ihn aufhängen könnte. Für unangemessen halte ich seine Kritik im Blick auf Rückfragen zu seinen Äußerungen von vor gut 30 Jahren. Unsere Vergangenheit gehört zunächst einmal zu unserer Person und damit auch zum Amt, das wir innehaben. Er verweist dabei zwar völlig richtig auf das heuchlerische zweierlei Maß, das bei der Bewertung persönlicher Vergangenheiten angelegt wird, wenn er sagt: „In meiner Hosentasche befand sich keine Maobibel. Ich habe nicht dem afrikanischen Diktator Idi Amin gehuldigt und schon gar nicht dem Menschenschlächter Pol Pot. So, wie es ein amtierender Ministerpräsident der Bundesrepublik Deutschland in seiner Jugend getan hat. Auch habe ich keine Polizisten auf der Straße verprügelt, wie ein ehemaliger Außenminister“. Der Hinweis auf diese verlogene Doppelmoral ist nicht nur berechtigt, sondern nötig! Aber es ist auch wichtig, daß wir wissen, wen wir in unserem Land in welchen Ämtern denn haben. Einen Außenminister, der Polizisten verprügelt hat, halte ich für untragbar, wenn er sich nicht in aller Deutlichkeit von seinen früheren Schandtaten überaus glaubwürdig distanziert hat. Aussagen und Verhalten der Vergangenheit und ein gegenwärtiges Amt gehören durchaus zusammen! Wir müssen schon wissen, wem wir politische oder kirchliche Verantwortung übertragen und ob wir das wirklich wollen und angesichts der Vergangenheit einer Person verantworten können!

Dabei muß sich herausstellen, ob die Vergangenheit wirklich schwerwiegend oder nur vermeintlich Anstößiges enthält. Und wie der Betreffende heute zu seiner Vergangenheit steht. Das muß man fragen und wissen dürfen! Dabei muß sich niemand für Fehler entschuldigen, die er nie begangen hat. Und da wir alle Sünder sind, ist es auch keine Schande und im Normalfall kein Amtshindernis, wenn jemand früheres Fehlverhalten bekennt und bereut. So er ein solches denn tatsächlich begangen hat! Am Umgang mit seiner Vergangenheit zeigt sich allerdings nach meiner Wahrnehmung bereits eine sehr deutliche Schwäche von Rentzing: ihm fehlen die nötige Klarheit und das Stehvermögen für ein solches Amt. Das ist, was ich bei ihm von Anfang an bemängelt habe.

Dazu kommt ein meines Erachtens handgreiflicher Mangel an wirklichem Intellekt. Das muß ich so deutlich sagen. Das hat mich selbst überrascht, denn er hat meines Wissens den Ruf eines Intellektuellen. Aber seine Abschiedsworte erweisen für mich das Gegenteil. Deshalb habe ich ihn in der Vergangenheit möglicherweise unangemessen scharf kritisiert, da ich ihm unterstellt habe, er wüßte, wovon er redet. Aufgrund seiner Abschiedsrede muß ich – zu seinen Gunsten - davon ausgehen, daß er das keineswegs immer weiß.

Dramatisch greifbar wird das für mich an zwei Punkten. Erstens seine Betonung der kirchlichen Gemeinschaft. Er wirft seinen Gegnern vor: „Im Bereich der Kirche zerstören sie das Entscheidende: Die kirchliche Gemeinschaft“. Hätte er nur ansatzweise nachgedacht, dann wüßte Rentzing: Das Entscheidende in der christlichen Kirche ist keineswegs „die kirchliche Gemeinschaft“ – das wäre wenn dann eher ein römisch-katholischer Gedanke. Das Entscheidende im Bereich der Kirche ist die Treue zu Christus und seinem Wort! An ihr entscheidet sich nämlich, ob es sich bei der fraglichen Institution überhaupt noch um Kirche handelt oder nicht!

Weil Rentzing das entweder ganz bewußt anders sieht – was ich für möglich halte -, oder weil er nie ernsthaft darüber nachgedacht hat, behauptet er für die Sächsische Kirche eine Gemeinschaft „in Christus“, die es in der Sächsischen Kirche wie in den übrigen Gliedkirchen der EKD schon lange nicht mehr gibt. Denn es ist eben definitiv und bei weitem nicht jeder „in Christus“, der durch Taufe und Kirchensteuer oder auch ein kirchliches Amt zur „Kirche“ gehört! Wir haben in den sogenannten evangelischen Kirchen längst ganz verschiedene „Kirchen“ unter einem Dach, christliche und entschieden antichristliche! Die äußerlich noch aufrecht erhaltene Gemeinschaft in den Gliedkirchen der EKD ist inhaltlich längst eine Gemeinschaft in Irrlehre, Unwahrhaftigkeit, Heuchelei und Gotteslästerung, aber keinesfalls mehr "in Christus".

In aller Schärfe ist ihm deshalb zu widersprechen, wenn er sagt: „Diese Gemeinschaft führt uns mit unseren unterschiedlichen Auffassungen in Christus zusammen. Denn es gibt keine progressive, keine liberale und auch keine konservative Kirche. Es gibt nur die Kirche Christi“. Der letzte Satz stimmt zwar. Aber allein die Wahrheit und keineswegs beliebige „unterschiedliche Auffassungen“ führt in Christus zusammen! Bibelkritik und Ungehorsam führen vielmehr von Christus weg und aus der Gemeinschaft mit ihm hinaus!

Diese Tatsache kommt bei Rentzing überhaupt nicht vor. Eine geistliche Katastrophe!

Daraus ergibt sich die zweite, noch weit größere: Rentzing fordert „Loyalität zu den Wahlen und Beschlüssen der Landessynode“. Diese müsse eingefordert werden! Er versteigt sich sogar zur aberwitzigen Behauptung: „Wir sollten dabei klarstellen, dass sich diejenigen, die sich dieser Loyalität verweigern, selbst aus der kirchlichen Gemeinschaft exkommunizieren“. Das ist römisch-katholische Irrlehre in Reinkultur! Wer sich bestimmten Dogmen und Konzilsbeschlüssen nicht unterwirft, und seien diese noch so offenkundig unbiblisch und irrlehrerisch, exkommuniziert sich selbst aus der Kirche!? Ich kann für Rentzing nur hoffen, daß er nicht einmal ansatzweise verstanden hat, was er da sagt.

Um diesem ganzen geistlosen Irrsinn noch die Krone aufzusetzen, unterwirft sich Rentzing im vorauseilenden und bedingungslosen Gehorsam schon einer potentiellen Nachfolgerin: „Meiner Nachfolgerin oder meinem Nachfolger möchte ich schon jetzt zurufen, dass sie meiner unbedingten Loyalität gewiß sein können“. Der Mann kann nicht wirklich wissen und noch viel weniger intellektuell durchdacht haben, was er sagt. „Unbedingte Loyalität“ irgendwelchen Führern gegenüber hat schnurgerade ins 3.Reich geführt. Sie ist zwar wieder in Mode gekommen, etwa in der CDU. Da wurde und wird (?) immer noch unbedingte Loyalität zur großen Führerin Merkel gefordert. Denn „Wer nicht für Merkel ist, ist ein Arschloch“ - sorry, der Satz stammt nicht von mir, sondern von Merkels Schoßhündchen Tauber (https://www.welt.de/politik/deutschland/article158467201/Wer-nicht-fuer-Merkel-ist-ist-ein-Arschloch.html). Genau dorthin hat „unbedingte Loyalität“ vor 80 Jahren geführt und genau das tut sie längst wieder!

Niemand darf auch nur von einem einzigen Menschen Loyalität gegenüber unbiblischen „Wahlen und Beschlüssen der Landessynode einfordern“. Und noch viel weniger darf irgend jemand, und schon gar kein Christenmensch, gegenüber welchem Menschen auch immer „unbedingte Loyalität“ haben. Unbedingte Loyalität haben Christen einzig und allein gegenüber ihrem Herrn Jesus Christus! Alles andere ist Götzendienst und Hochverrat am Herrn der Kirche! Denn niemand kann zwei Herren dienen und ihnen gegenüber „unbedingte Loyalität“ haben (Matthäus 6,24).

Entweder vertritt Carsten Rentzing tatsächlich aus innerster Überzeugung gröbste Irrlehren. Oder der Mann weiß in wichtigen und zentralen Fragen des öfteren offenkundig nicht, was er sagt.

Württembergische Landeskirche wirbt mit gotteslästerlichem Jesus-Clip für Kirchenwahl

Ein Mann, der aussieht wie Jesus, sitzt in einer Bar neben tätowierten Damen und läßt sich nacheinander vier Cocktails mixen. Aber jeder der vier verschiedenen Cocktails verwandelt sich in Wein, als er ihn trinken will. Etwas genervt läßt er alle vier vor sich stehen. Der freundliche Barkeeper mit mutmaßlich politisch-korrektem Migrationshintergrund schaut ebenfalls jeweils deutlich irritiert. Als sich der Kirchen-„Jesus“ abends vor dem Spiegel die Zähne putzt und den Mund ausspülen will, verwandelt sich auch das Wasser im gläsernen Zahnbecher in Wein. Der Kirchen-„Jesus“ verdreht die Augen und schaut genervt nach oben. Darauf folgt der „tiefsinnige“ Slogan: „Er hätte gern die Wahl gehabt! Du hast sie!

Soweit der offizielle Werbespot der württembergischen Landeskirche zur anstehenden Wahl für die Landessynode und die Kirchengemeinderäte. Um eine höhere Teilnahme bei diesen Wahlen zu erzielen, sendet die Landeskirche diesen Spot in Kinos (https://www.zak.de/Nachrichten/Kirchlicher-Wahlwerbespot-Jesus-an-der-Cocktailbar-eckt-nicht-nur-beim-Winterlinger-Pfarrer-an-138846.html).

Die Begeisterung des Kirchenvolks hält sich angesichts derartiger Gottlosigkeit in Grenzen. Ein „Jesus“, allmächtiger Herr seiner Kirche, schafft es nicht, einen Cocktail zu trinken, weil sich gegen seinen Willen jede Flüssigkeit in seinen Händen in Wein verwandelt. Gegenüber der Bild-Zeitung zeigt sich auch der Winterlinger Pfarrer Ernst Nestele entsetzt. Daß sich „Kirche“ eine derartige öffentliche Verhöhnung ihres Herrn erlaubt, toppt wirklich alles, was man derzeit für möglich gehalten hätte. Für diejenigen, die noch am Überlegen sind, wann sie diesen gottlosen Laden endlich verlassen, könnte dieser Vorgang eine richtungsweisende Entscheidungshilfe sein.

Organtransplantation: Akt der Nächstenliebe oder Gewaltakt am Sterbenden?

Nicht zuletzt und brandaktuell da Gesundheitsminister Jens Spahn mit Unterstützung von Angela Merkel zum Zwecke des möglichst uneingeschränkten Organraubs die bisherige Zustimmungslösung durch eine Widerspruchslösung ersetzen will, ist es wichtig, daß möglichst viele möglichst gut und umfassend über das Thema „Organspende“ informiert sind.

Bereits vor einem Jahr, am 18.11.2018, habe ich darüber gepredigt im Zusammenhang des biblischen Gebots „Du sollst nicht morden!“ Leider habe ich nun fast ein Jahr gebraucht, diese Predigt auch schriftlich im Rahmen unserer Reihe „Orientierung auf dem Weg der Nachfolge“ herauszubringen (https://www.nbc-jakob-tscharntke.de/Orientierungen). Nun ist es mit Gottes Hilfe geschafft. Soweit ich Zeit finde, sollen die übrigen Predigten zu den 10 Geboten folgen.

Diese Orientierung darf gerne auch an Politiker egal welcher Parteien, insbesondere auch an solche, die im Bundestag darüber abstimmen sollen und dabei kaum besser informiert sein dürften, als der Rest der Bevölkerung – also so gut wie gar nicht! – weitergereicht werden! Die Masse geht aufgrund schlimmster Manipulation und Lüge davon aus, daß der Patient bei der Organentnahme wirklich tot sei. Wie die Wirklichkeit aussieht, habe ich in Kürze in der nun vorliegenden Orientierung Nr. 17 / Teil 9 versucht möglichst anschaulich darzulegen.

Darin zitiere ich immer wieder auch den Immunologen Dr. Peter Beck. Dieser hat kürzlich selbst seinen Vortrag zum Thema schriftlich aufgelegt „Organspende und der neue Tod“. Es kann bestellt werden bei Pfarrer Willi Baumgärtner, Maulbronner Straße 19, 76646 Bruchsal-Helmsheim; Telefon: 07251-4405712; E-Mail:

Möge der Herr beide Schriften zum Segen möglichst vieler Menschen und zur Vermeidung möglichst vieler seelischer und körperlicher Grausamkeiten gebrauchen!

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