13.12.2020 – 266. Abend der Gebetsinitiative
Liebe Mitbeter,
in diesen Tagen braucht Olaf Latzel unsere ganz besondere Fürbitte. Er braucht samt den Verantwortlichen der St.Martini-Gemeinde vor allem Weisheit und Kraft, um unter Leitung des Heiligen Geistes in den kommenden Tagen und Wochen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Entscheiden muß er sich samt St. Martini nun so oder so.
Denn laut aktueller Mitteilung der Bremischen Kirche (BEK) will diese Olaf Latzel während des gesamten weiteren Verfahrens seinen Pfarrdienst nicht ausüben lassen. Wie das Ganze rechtlich konstruiert wäre, weiß ich nicht. De facto jedenfalls wäre das wohl eine Suspendierung. Und das möglicherweise auf Jahre. Das Verfahren könnte ja bis vors Bundesverfassungsgericht gehen. Olaf Latzel wäre in dieser Zeit die Ausübung seines Pfarrdienstes untersagt, auch das Predigen, zumindest auf der Kanzel von St. Martini.
Zwar bietet die BEK die "Möglichkeit der einvernehmlichen Klärung" an. Diese dürfte für Olaf Latzel aber kaum von allzu großem Interesse sein. Denn die bestünde ja darin, daß Olaf Latzel dem Dienstverbot zustimmen müßte. Das aber kann wohl nicht das sein, wozu der Herr ihn berufen und begabt hat!
Wenn er diese „großzügige“ Möglichkeit nicht ergreifen sollte, wird die BEK Olaf Latzel wohl zeitnah „vorläufig seines Dienstes entheben“. Worin der Unterschied zwischen „seines Dienstes entheben“ und „Ruhenlassen seines Dienstes“ besteht, ist mir im Detail nicht klar. Vermutlich dürfte er dienst- und versorgungsrechtlicher Natur sein. Im Blick auf den praktischen Dienst von Olaf Latzel dürfte es zwischen beiden Möglichkeiten kaum einen Unterschied geben. Das ist zumindest meine Vermutung bis zum Erweis des Gegenteils.
Der weitere Weg dürfte davon abhängen,
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